Ramsay aktuell

Unser Crewmitglied geht von Bord

Ute Eiserbeck verlässt unsere Mannschaft und quittiert ihren aktiven Dienst. In der Schadensabwicklung war Sie unser Fels in der Brandung und  hat so manchen Schadensfall

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Vielleicht unwahrscheinlich?

Die Presse überschlägt sich derzeit mit der Berichterstattung zu Überschwemmungsschäden, die regional ein katastrophales Ausmaß annehmen ! Menschen verlieren ihren Wohnsitz, Häuser stürzen ein oder

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Tag der Versicherung

Und wir helfen natürlich auch, wenn es darauf ankommt. Egal ob Sie einen Schadensfall oder einfach eine Frage haben. Wir sind für Sie da!

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Ramsay goes social

Willkommen bei der Ramsay Assekuranzmakler GmbH digital. Der Einstieg in die sozialen Medien ist geschafft, jede Menge News, Beiträge und Wissenswertes rund um den Versicherungsmarkt

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Digitale Mehrwerte

Wir schaffen Mehrwerte für unsere Kunden. Auf unserer Website jetzt im Kundenportal registrieren und die eigenen Verträge jederzeit digital im Blick behalten. www.ramsay.de

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17.11.2025

Urteil zum Wegerecht

Wegerechte auf Nachbargrundstücken, um das eigene Grundstück zu erreichen, sind weit verbreitet und üblicherweise im Grundbuch eingetragen.

Das Landgericht Köln hatte nun über ein Wegerecht zu urteilen, bei dem der Nachbar auf dem Weg eine Toranlage errichtet hatte. Nach Ansicht des Gerichts stellt die Errichtung von Toren an sich noch keine unzulässige Beeinträchtigung des Wegerechts dar. Ein Rückbau kam auch schon deshalb nicht in Betracht, weil die Verjährungsfrist von drei Jahren abgelaufen war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Streitigkeiten unter Nachbarn sind keine Seltenheit. Braucht man zur Durchsetzung seiner Ansprüche eine anwaltliche Vertretung, kann das schnell teuer werden. Wir beraten Sie gerne zum Thema Rechtsschutzversicherungen.