Ramsay aktuell

Bin ich ausreichend versichert?
Diese Frage sollte sich jeder einmal im Jahr stellen. Am Mittwoch war einer unserer Kollegen wieder einmal als ehrenamtlicher Feuerwehrmann die ganze Nacht beschäftigt. Aufgrund

Moin! Moin!
Gerade haben wir wieder zwei Fälle in unserem Kundenkreis gehabt, daher wollen wir das Thema nochmal ins Gedächtnis rufen. Mit dem BGH Urteil vom 20.10.2021

BGH-Urteil: Undichte Fuge im Bad
Wasserschäden, die durch eine undichte Fuge zwischen Duschwanne und Wand entstehen, sind nicht durch die Leitungswasser-Versicherung abgedeckt. Daher muss die Gebäudeversicherung nicht für den Schaden

Windschutzscheibe kaputt? WinTec hilfT!
Wer kennt es nicht? Steinschlag, Scheibe beschädigt, oder gar gerissen. Es muss nicht immer der große Autoglaser aus der Werbung sein, wir haben für Sie

Reifenwechsel = Versicherungswechsel !
Der Booster für Ihre KFZ Versicherung ! Bis zum 30.11. heißt es wieder Preise vergleichen und Beiträge sparen.Sprechen Sie uns gerne an, kostenlos und unverbindlich.Mit

angeheuert auf dem Ramsay Kutter 🙂
Moin zusammen! Ich bin der Neue! Die gute Ute hat Ihren wohlverdienten Ruhestand angetreten, dass bedeutet aber nicht, das Ihre Arbeit wegfällt. Getreu dem Motto:
Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt
Haftung von Tierparks für Verletzungen durch Tiere
Ein Tierpark muss nicht für Verletzungen durch Tiere im Streichelgehege aufkommen, wenn er alle zumutbaren Sicherheitsvorkehrungen getroffen hat. Das Landgericht Stralsund wies eine Schadensersatzklage ab und stellte klar, was Besucher beachten sollten.
Das Landgericht Stralsund hat entschieden, dass ein Tierpark nicht für Verletzungen haftet, die durch Tiere in einem Streichelgehege verursacht werden, sofern er alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen hat. Im konkreten Fall klagte eine Krankenversicherung auf Schadensersatz, nachdem eine versicherte Person im Sommer 2023 von einer Ziege umgestoßen worden war und sich dabei das Knie verletzte.
Die Klägerin argumentierte, das Tier sei aggressiv und nicht für ein Streichelgehege geeignet gewesen. Der Tierpark widersprach und verwies darauf, dass die Ziegen stets ausreichend gefüttert und die eingesetzte Rasse in Streichelgehegen üblich sei. Das Gericht folgte dieser Argumentation: Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass die Ziege gezielt angegriffen oder sich besonders aggressiv verhalten hatte. Zudem sei jedem Besucher bewusst, dass Tiere spontan und unerwartet reagieren können.
Wer ein Streichelgehege betritt, akzeptiert ein gewisses Restrisiko. Tierparks sind nur dann haftbar, wenn sie ihre Sorgfaltspflichten verletzen – etwa durch mangelnde Fütterung oder den Einsatz ungeeigneter Tiere.