Ramsay aktuell

Regen kann das Jahr 2024 wirklich gut!
Und schon wieder regnet es … Tipss zum Schutz des Zuhauses: Extreme Wetterereignisse können verheerende Schäden an Wohngebäuden verursachen. Eine Elementarversicherung bietet hier entscheidenden

PYROsmart
Na, wer bist denn Du? Nummer 5 lebt oder WALL-E? Nein, ich heiße PYROsmart FS pro und bin ein innovatives Brandfrüherkennungssystem. Mit modernster Infrarottechnik

Alltagstipps für Regentage
Alltagstipps für Regentage Für euch getestet von unserem Olaf: Der Schirm funktioniert tatsächlich auch bei Regen! Alltagstipps für Regentage Regen kann uns manchmal vor Herausforderungen

🌸 Schönen Start ins Pfingstwochenende, Ihr Lieben! 🌸
Das lange Wochenende ist da und viele von euch nutzen die Zeit, um zu verreisen. Egal, ob ihr einen Kurztrip ans Meer plant oder die

Sonnenschutz
🌞 Unsere Regenschirme bieten auch einen hervorragenden Sonnenschutz! Getestet an unserem Björn! DENN: Vorsicht vor einem Sonnenstich ☀️ Hier sind 5 Tipps, um sicherzustellen, dass

Hoch die Hände, Wochenende!
🔥 Grill-Tipps und Versicherungsschutz! 🔥 Das Wetter bleibt am Wochenende stabil! Wollt ihr auch grillen? Das kann auch mal heiß hergehen, besonders wenn der Grill
Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt
Haftung von Tierparks für Verletzungen durch Tiere
Ein Tierpark muss nicht für Verletzungen durch Tiere im Streichelgehege aufkommen, wenn er alle zumutbaren Sicherheitsvorkehrungen getroffen hat. Das Landgericht Stralsund wies eine Schadensersatzklage ab und stellte klar, was Besucher beachten sollten.
Das Landgericht Stralsund hat entschieden, dass ein Tierpark nicht für Verletzungen haftet, die durch Tiere in einem Streichelgehege verursacht werden, sofern er alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen hat. Im konkreten Fall klagte eine Krankenversicherung auf Schadensersatz, nachdem eine versicherte Person im Sommer 2023 von einer Ziege umgestoßen worden war und sich dabei das Knie verletzte.
Die Klägerin argumentierte, das Tier sei aggressiv und nicht für ein Streichelgehege geeignet gewesen. Der Tierpark widersprach und verwies darauf, dass die Ziegen stets ausreichend gefüttert und die eingesetzte Rasse in Streichelgehegen üblich sei. Das Gericht folgte dieser Argumentation: Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass die Ziege gezielt angegriffen oder sich besonders aggressiv verhalten hatte. Zudem sei jedem Besucher bewusst, dass Tiere spontan und unerwartet reagieren können.
Wer ein Streichelgehege betritt, akzeptiert ein gewisses Restrisiko. Tierparks sind nur dann haftbar, wenn sie ihre Sorgfaltspflichten verletzen – etwa durch mangelnde Fütterung oder den Einsatz ungeeigneter Tiere.