Ramsay aktuell

Mithaftung bei Verkehrsunfällen
Der heutige Beitrag zum Freitag beschäftigt sich mit der Haftung im Straßenverkehr. Wir zählen auch einige Entsorgungsunternehmen zu unseren Kunden. Gerade diese haben einige Herausforderungen

KFZ Versicherung
Wie hängen die Versicherungs-Beiträge mit den Schadenzahlungen zusammen? Im heutigen Beitrag zum Freitag möchten wir auf ein Thema hinweisen, welches seit einiger Zeit vermehrt zu

Beitrag zum Freitag – Überschwemmung
Überschwemmung welche Versicherung ist wofür?

Unwetter, Starkregen, Überschwemmung
So sah es diese Woche wohl in einigen Gegenden der Republik aus. Wenn sie auch einen Schaden haben, dokumentieren Sie bitte per Foto, machen Sie

Kommunikation ? Mit Allen Mitteln !
Heute möchten wir in unserem Beitrag zum Freitag unseren Kunden aus dem Schaustellergewerbe ein paar Neuigkeiten übermitteln. Die Digitalisierung lässt uns ja alle nicht los.

Klimawandel, Erneuerbare Energien, Zero-Emission…
Wir befinden uns in einer sich schnell ändernden Zeit. Viele Änderungen zwingen uns zum schnellen Handeln und zur Anpassung unserer Lebensumstände. Jeder Hauseigentümer hat zumindest
Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt
Reform des EU-Reiserechts
Das Europäische Parlament hat überarbeitete Vorschriften für Pauschalreisen verabschiedet, die Urlaubern mehr Klarheit und Sicherheit bieten.
Die aktualisierte EU-Richtlinie definiert klarer, welche Kombinationen von Reiseleistungen als Pauschalreise gelten. Entscheidend ist dabei, wie und wann die Buchungen erfolgen. Beispielsweise wird eine Reise als Pauschalreise eingestuft, wenn ein Anbieter personenbezogene Daten an andere Dienstleister weitergibt und alle Verträge innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen werden. Werden Kunden zum Buchen zusätzlicher Leistungen aufgefordert, muss der Anbieter deutlich machen, ob diese Teil einer Pauschalreise sind oder nicht.
Ein zentraler Punkt der neuen Regelung betrifft die Verwendung von Gutscheinen, die besonders während der Corona-Pandemie verbreitet waren. Verbraucher können Gutscheine nun innerhalb von 14 Tagen ablehnen und stattdessen eine Rückerstattung verlangen. Gutscheine sind maximal zwölf Monate gültig, und Kunden haben Anspruch auf Erstattung für nicht genutzte oder abgelaufene Gutscheine. Zudem dürfen Anbieter das Angebot für Gutscheininhaber nicht einschränken.
Die Stornobedingungen wurden ebenfalls präzisiert: Reisende können ihre Buchung ohne Gebühren stornieren, wenn unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände entweder am Reiseziel oder am Abfahrtsort eintreten und die Reise erheblich beeinflussen. Ob ein Fall vorliegt, wird individuell geprüft; offizielle Reisehinweise können als Orientierung dienen.
Für Beschwerden gelten nun klarere Fristen: Reiseveranstalter müssen innerhalb von sieben Tagen den Eingang bestätigen und innerhalb von 60 Tagen antworten. Bei Insolvenz des Anbieters haben Kunden Anspruch auf Rückerstattung innerhalb von sechs Monaten (neun Monate bei komplexen Fällen). Die Standardfrist für Rückerstattungen bei Stornierungen bleibt bei 14 Tagen.
Für Verbraucher bedeutet die Neuregelung mehr Planungssicherheit und besseren Schutz bei unvorhergesehenen Ereignissen. Besonders relevant ist dies für Reiseversicherungen: Klare Stornobedingungen und Rückerstattungsregeln können die Notwendigkeit von Zusatzversicherungen beeinflussen. Gleichzeitig unterstreicht die Richtlinie die Bedeutung einer Reiseabbruch- oder Insolvenzversicherung, um im Fall einer Pleite des Veranstalters abgesichert zu sein. Die neuen Fristen für Beschwerdebearbeitung und Erstattungen bieten zudem mehr Transparenz und erleichtern die Durchsetzung von Ansprüchen.