Ramsay aktuell

Mithaftung bei Verkehrsunfällen
Der heutige Beitrag zum Freitag beschäftigt sich mit der Haftung im Straßenverkehr. Wir zählen auch einige Entsorgungsunternehmen zu unseren Kunden. Gerade diese haben einige Herausforderungen

KFZ Versicherung
Wie hängen die Versicherungs-Beiträge mit den Schadenzahlungen zusammen? Im heutigen Beitrag zum Freitag möchten wir auf ein Thema hinweisen, welches seit einiger Zeit vermehrt zu

Beitrag zum Freitag – Überschwemmung
Überschwemmung welche Versicherung ist wofür?

Unwetter, Starkregen, Überschwemmung
So sah es diese Woche wohl in einigen Gegenden der Republik aus. Wenn sie auch einen Schaden haben, dokumentieren Sie bitte per Foto, machen Sie

Kommunikation ? Mit Allen Mitteln !
Heute möchten wir in unserem Beitrag zum Freitag unseren Kunden aus dem Schaustellergewerbe ein paar Neuigkeiten übermitteln. Die Digitalisierung lässt uns ja alle nicht los.

Klimawandel, Erneuerbare Energien, Zero-Emission…
Wir befinden uns in einer sich schnell ändernden Zeit. Viele Änderungen zwingen uns zum schnellen Handeln und zur Anpassung unserer Lebensumstände. Jeder Hauseigentümer hat zumindest
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Testament im Original vorlegen
Die Kopie eines Testaments kann nicht als wirksame letztwillige Verfügung angesehen werden, wenn Zweifel an der wirksamen Errichtung des „Original-Testaments“ verbleiben.
Entsprechend urteilte das Oberlandesgericht Zweibrücken. Im verhandelten Fall hatte die ehemalige Lebensgefährtin des Verstorbenen ein handschriftlich erstelltes und unterzeichnetes Testament als Kopie vorgelegt, um einen Erbschein zu beantragen. Das Amtsgericht wies den Antrag zurück und erteilte keinen Erbschein. Denn zum Nachweis eines testamentarischen Erbrechts sei grundsätzlich das Testament im Original vorzulegen. Eine Kopie könne nur zum Nachweis des Erbrechts ausreichen, wenn die Wirksamkeit des „Original-Testaments“ bewiesen werden könne. Das war hier nicht der Fall.