Ramsay aktuell

Bin ich ausreichend versichert?

Diese Frage sollte sich jeder einmal im Jahr stellen. Am Mittwoch war einer unserer Kollegen wieder einmal als ehrenamtlicher Feuerwehrmann die ganze Nacht beschäftigt. Aufgrund

Weiterlesen »

Moin! Moin!

Gerade haben wir wieder zwei Fälle in unserem Kundenkreis gehabt, daher wollen wir das Thema nochmal ins Gedächtnis rufen. Mit dem BGH Urteil vom 20.10.2021

Weiterlesen »

BGH-Ur­teil: Un­dich­te Fu­ge im Bad

Wasserschäden, die durch eine undichte Fuge zwischen Duschwanne und Wand entstehen, sind nicht durch die Leitungswasser-Versicherung abgedeckt. Daher muss die Gebäudeversicherung nicht für den Schaden

Weiterlesen »

Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt

22.09.2025

Testament im Original vorlegen

Die Kopie eines Testaments kann nicht als wirksame letztwillige Verfügung angesehen werden, wenn Zweifel an der wirksamen Errichtung des „Original-Testaments“ verbleiben.

Entsprechend urteilte das Oberlandesgericht Zweibrücken. Im verhandelten Fall hatte die ehemalige Lebensgefährtin des Verstorbenen ein handschriftlich erstelltes und unterzeichnetes Testament als Kopie vorgelegt, um einen Erbschein zu beantragen. Das Amtsgericht wies den Antrag zurück und erteilte keinen Erbschein. Denn zum Nachweis eines testamentarischen Erbrechts sei grundsätzlich das Testament im Original vorzulegen. Eine Kopie könne nur zum Nachweis des Erbrechts ausreichen, wenn die Wirksamkeit des „Original-Testaments“ bewiesen werden könne. Das war hier nicht der Fall.