Ramsay aktuell

Mithaftung bei Verkehrsunfällen
Der heutige Beitrag zum Freitag beschäftigt sich mit der Haftung im Straßenverkehr. Wir zählen auch einige Entsorgungsunternehmen zu unseren Kunden. Gerade diese haben einige Herausforderungen

KFZ Versicherung
Wie hängen die Versicherungs-Beiträge mit den Schadenzahlungen zusammen? Im heutigen Beitrag zum Freitag möchten wir auf ein Thema hinweisen, welches seit einiger Zeit vermehrt zu

Beitrag zum Freitag – Überschwemmung
Überschwemmung welche Versicherung ist wofür?

Unwetter, Starkregen, Überschwemmung
So sah es diese Woche wohl in einigen Gegenden der Republik aus. Wenn sie auch einen Schaden haben, dokumentieren Sie bitte per Foto, machen Sie

Kommunikation ? Mit Allen Mitteln !
Heute möchten wir in unserem Beitrag zum Freitag unseren Kunden aus dem Schaustellergewerbe ein paar Neuigkeiten übermitteln. Die Digitalisierung lässt uns ja alle nicht los.

Klimawandel, Erneuerbare Energien, Zero-Emission…
Wir befinden uns in einer sich schnell ändernden Zeit. Viele Änderungen zwingen uns zum schnellen Handeln und zur Anpassung unserer Lebensumstände. Jeder Hauseigentümer hat zumindest
Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt
Keine höheren Freibeträge für geringfügige Beschäftigungen
Freibeträge für Erwerbseinkommen aus geringfügiger Beschäftigung im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sollen nicht erhöht werden.
Das sieht die Mehrheit im Petitionsausschuss des Bundestages so. In der Begründung betont der Ausschuss die Zielstellung, dass mehr Menschen eine möglichst umfangreiche Beschäftigung aufnehmen, um ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten zu können und nicht auf Sozialleistungen angewiesen zu sein. Mit der Erhöhung des Freibetrags seit dem 1. Juli 2023 im Bereich zwischen 520 Euro und 1.000 Euro von 20 auf 30 Prozent des erzielten Erwerbseinkommens steige der Anreiz zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze, heißt es. Dabei zielt diese Reglung der Vorlage zufolge bewusst auch darauf ab, „die Motivation für den Wechsel aus einer geringfügigen Beschäftigung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze zu erhöhen“. Bei Einkommen, das 100 Euro übersteigt und nicht mehr als 520 Euro beträgt, bleibe es bei einem Absetzbetrag in Höhe von 20 Prozent.