Ramsay aktuell

Passt auf eure Räder auf!
Wie haltet ihr es? Morgen nur Väter unterwegs, oder radelt ihr gemischt durch den Vatertag? Wisst ihr, dass im letzten Jahr (2023) Versicherer eine Rekordsumme für

Summer-Vibes incoming …
🌦️ Na, wer hat das Wetterchaos im April auch schon satt? 🙋♂️ Mal Sonnenschein, dann plötzlich Regen, gefolgt von Hagel und sogar Schnee! 🌨️ Aber

Wenn die Elektronik brennt …
🔥 Achtung vor Lithium-Ionen-Akku-Bränden! 🔥 Lithium-Ionen-Akkus, oft in Smartphones, Laptops und E-Rollern verbaut, sind effizient, aber können bei Beschädigung oder Überhitzung Feuer fangen. Dies liegt

Clean up your city
Wir waren dabei und haben im Bereich Bremerhavener Heerstraße/Kellerstraße unseren Beitrag geleistet.

Eid Mubarak – Ein schönes Zuckerfest!
Schon die Gallier hatten Angst, dass Ihnen der Himmel auf den Kopf fällt. So zumindest lassen es uns die Comics von Asterix und Obelix glauben. Was in den Jahren vor der Jahrtausendwende noch lustig und wenig wahrscheinlich erschien, ist in unserer technologisch fortgeschrittenen Gesellschaft doch wahr geworden.

Gefahr von oben?
Schon die Gallier hatten Angst, dass Ihnen der Himmel auf den Kopf fällt. So zumindest lassen es uns die Comics von Asterix und Obelix glauben. Was in den Jahren vor der Jahrtausendwende noch lustig und wenig wahrscheinlich erschien, ist in unserer technologisch fortgeschrittenen Gesellschaft doch wahr geworden.
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Keine höheren Freibeträge für geringfügige Beschäftigungen
Freibeträge für Erwerbseinkommen aus geringfügiger Beschäftigung im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sollen nicht erhöht werden.
Das sieht die Mehrheit im Petitionsausschuss des Bundestages so. In der Begründung betont der Ausschuss die Zielstellung, dass mehr Menschen eine möglichst umfangreiche Beschäftigung aufnehmen, um ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten zu können und nicht auf Sozialleistungen angewiesen zu sein. Mit der Erhöhung des Freibetrags seit dem 1. Juli 2023 im Bereich zwischen 520 Euro und 1.000 Euro von 20 auf 30 Prozent des erzielten Erwerbseinkommens steige der Anreiz zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze, heißt es. Dabei zielt diese Reglung der Vorlage zufolge bewusst auch darauf ab, „die Motivation für den Wechsel aus einer geringfügigen Beschäftigung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze zu erhöhen“. Bei Einkommen, das 100 Euro übersteigt und nicht mehr als 520 Euro beträgt, bleibe es bei einem Absetzbetrag in Höhe von 20 Prozent.