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15.09.2025

Verteilungsschlüssel der Betriebskosten nicht beliebig änderbar

Vermieter können den im Mietvertrag vereinbarten Verteilungsschlüssel hinsichtlich der Betriebskosten nicht ohne Weiteres ändern.

Entsprechend urteilte das Amtsgericht Hanau. Änderungen seien nur ausnahmsweise und nur dann möglich, wenn es hierfür einen gewichtigen Grund gibt. Im verhandelten Fall ging es um Änderung mehreren Positionen in der Nebenkostenabrechnung, wobei statt der Verteilung nach Personen eine Verteilung nach der Wohnfläche vorgenommen wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Als Vermieter kann es immer wieder zu Konflikten mit Mieter kommen. Andersrum gilt das natürlich auch. Haben Sie schon einmal über eine Rechtsschutzversicherung nachgedacht? Wir beraten Sie dazu gerne.