Ramsay aktuell

Unser Crewmitglied geht von Bord
Ute Eiserbeck verlässt unsere Mannschaft und quittiert ihren aktiven Dienst. In der Schadensabwicklung war Sie unser Fels in der Brandung und hat so manchen Schadensfall

Vielleicht unwahrscheinlich?
Die Presse überschlägt sich derzeit mit der Berichterstattung zu Überschwemmungsschäden, die regional ein katastrophales Ausmaß annehmen ! Menschen verlieren ihren Wohnsitz, Häuser stürzen ein oder

Tag der Versicherung
Und wir helfen natürlich auch, wenn es darauf ankommt. Egal ob Sie einen Schadensfall oder einfach eine Frage haben. Wir sind für Sie da!

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Ramsay goes social
Willkommen bei der Ramsay Assekuranzmakler GmbH digital. Der Einstieg in die sozialen Medien ist geschafft, jede Menge News, Beiträge und Wissenswertes rund um den Versicherungsmarkt

Digitale Mehrwerte
Wir schaffen Mehrwerte für unsere Kunden. Auf unserer Website jetzt im Kundenportal registrieren und die eigenen Verträge jederzeit digital im Blick behalten. www.ramsay.de
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Verteilungsschlüssel der Betriebskosten nicht beliebig änderbar
Vermieter können den im Mietvertrag vereinbarten Verteilungsschlüssel hinsichtlich der Betriebskosten nicht ohne Weiteres ändern.
Entsprechend urteilte das Amtsgericht Hanau. Änderungen seien nur ausnahmsweise und nur dann möglich, wenn es hierfür einen gewichtigen Grund gibt. Im verhandelten Fall ging es um Änderung mehreren Positionen in der Nebenkostenabrechnung, wobei statt der Verteilung nach Personen eine Verteilung nach der Wohnfläche vorgenommen wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Als Vermieter kann es immer wieder zu Konflikten mit Mieter kommen. Andersrum gilt das natürlich auch. Haben Sie schon einmal über eine Rechtsschutzversicherung nachgedacht? Wir beraten Sie dazu gerne.