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09.01.2026

Firmenpleiten 2025 auf Rekordniveau

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland hat 2025 den höchsten Stand seit zwei Jahrzehnten erreicht. Arbeitnehmer und Versicherte sollten ihre Absicherung überprüfen – von der Arbeitslosenversicherung bis zur privaten Vorsorge.

Die Insolvenzwelle in Deutschland hält an: Wie das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) in seiner aktuellen Analyse feststellt, gab es 2025 mit 17.604 Pleiten von Personen- und Kapitalgesellschaften so viele Firmeninsolvenzen wie seit 2005 nicht mehr. Besonders betroffen ist das Verarbeitende Gewerbe, in dem rund 62.000 Arbeitsplätze durch Insolvenzen gefährdet sind. Insgesamt waren etwa 170.000 Jobs von Unternehmenspleiten betroffen – ein Wert, der selbst die Finanzkrise 2009 übertrifft.

Die Schließung großer Arbeitgeber führt häufig zu erheblichen und dauerhaften Einkommensverlusten. Viele Betroffene stehen plötzlich vor der Frage, wie sie ihre laufenden Kosten decken und ihre Familie absichern können. Hier kommt der Versicherungsschutz ins Spiel:

Arbeitslosenversicherung: Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung springt ein, wenn der Arbeitgeber insolvent wird. Allerdings deckt sie in der Regel nur einen Teil des bisherigen Nettoeinkommens ab. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte prüfen, ob eine zusätzliche private Arbeitslosengeldversicherung sinnvoll ist.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Falls die Insolvenz des Arbeitgebers zu gesundheitlichen Problemen oder einer beruflichen Neuorientierung führt, kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) existenzsichernd sein. Sie zahlt eine Rente, wenn der Versicherte seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.

Risikolebensversicherung: Gerade für Familien mit Kindern oder hohen finanziellen Verpflichtungen kann eine Risikolebensversicherung wichtig sein. Sie sichert Hinterbliebene ab, falls der Hauptverdiener unerwartet stirbt.

Betriebliche Altersvorsorge: Bei einer Insolvenz des Arbeitgebers ist auch die betriebliche Altersvorsorge gefährdet. Arbeitnehmer sollten prüfen, ob ihre Ansprüche geschützt sind oder ob sie zusätzlich privat vorsorgen müssen.

Wir beraten Sie gerne zu diesen Themen.