Ramsay aktuell

Sicher durch die dunkle Jahreszeit
🔒 Sicher durch die dunkle Jahreszeit! 🏠✨ Die Tage werden kürzer, die Nächte länger – und leider steigen auch die Einbruchsstatistiken. 🚨 Doch keine Sorge,

Hast du ein riskantes Hobby?
🏡 Hast du dein Hab und Gut, dein Haus oder Oldtimer, versichert? Natürlich wünscht man sich in diesem Fall einen zuverlässigen Versicherungsschutz, der im Ernstfall

Finger weg von der Maklerapp
Finger weg von der Maklerapp! Schnell landen eure Verträge in fremden Händen! Diese Apps werben damit, alles an einem Ort zu bündeln – doch damit

🔔 EM Eröffnungsspiel
Am kommenden Freitag startet die Fußball Europameisterschaft mit dem Eröffnungsspiel Deutschland 🇩🇪 gegen Schottland🏴 und allmählich steigt auch bei uns im Büro die Vorfreude auf

🔔 Sommerferien starten am 24.06.
🔔 Wichtige Info für alle, die zuhause ausziehen! 🎓 Ihr wechselt von der Schule in die Ausbildung oder ins Studium und zieht aus dem Elternhaus

Hoch die Hände …
Hoch die Hände, Wochenende! Unser Björn sehnt den morgigen Tag herbei, denn sein Verein, die Borussia, steht gegen Real Madrid im Pokalfinale! Für
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Augen auf beim Grundstückskauf
Ein vertraglich vereinbarter Gewährleistungsausschluss schützt den Verkäufer nicht, wenn er den Käufer arglistig täuscht.
Das musste der Verkäufer eines Grundstücks mit darauf stehendem historischen Reetdachhaus erfahren. Im Exposé stand die Aussage, dass ein Dachgeschoss „ausbaubar“ sei. Darauf vertrauend hatte der Käufer die Immobilie erworben. Später stellte sich heraus, dass der Dachgeschossausbau baurechtlich nicht genehmigungsfähig ist, da notwendige Zustimmungen der Nachbarn zu Abstandsflächen (Baulasten) fehlten und verweigert wurden. Eine Klage auf Rückabwicklung des Grundstückskaufs sowie auf Ersatz ihrer hierdurch verursachten Kosten war erfolgreich. Der Kaufvertrag ist wegen arglistiger Täuschung rückwirkend nichtig. Öffentliche Angaben im Exposé prägen die berechtigten Erwartungen des Käufers. Stellt sich diese Angabe als unzutreffend heraus und wurde sie „ins Blaue hinein“ gemacht, kann sich der Verkäufer nicht auf den Haftungsausschluss berufen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Eine Immobilie oder ein Bauvorhaben sollte richtig abgesichert sein. Wir beraten Sie dazu gerne.