Ramsay aktuell

Bin ich ausreichend versichert?

Diese Frage sollte sich jeder einmal im Jahr stellen. Am Mittwoch war einer unserer Kollegen wieder einmal als ehrenamtlicher Feuerwehrmann die ganze Nacht beschäftigt. Aufgrund

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Moin! Moin!

Gerade haben wir wieder zwei Fälle in unserem Kundenkreis gehabt, daher wollen wir das Thema nochmal ins Gedächtnis rufen. Mit dem BGH Urteil vom 20.10.2021

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BGH-Ur­teil: Un­dich­te Fu­ge im Bad

Wasserschäden, die durch eine undichte Fuge zwischen Duschwanne und Wand entstehen, sind nicht durch die Leitungswasser-Versicherung abgedeckt. Daher muss die Gebäudeversicherung nicht für den Schaden

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20.01.2026

Augen auf beim Grundstückskauf

Ein vertraglich vereinbarter Gewährleistungsausschluss schützt den Verkäufer nicht, wenn er den Käufer arglistig täuscht.

Das musste der Verkäufer eines Grundstücks mit darauf stehendem historischen Reetdachhaus erfahren. Im Exposé stand die Aussage, dass ein Dachgeschoss „ausbaubar“ sei. Darauf vertrauend hatte der Käufer die Immobilie erworben. Später stellte sich heraus, dass der Dachgeschossausbau baurechtlich nicht genehmigungsfähig ist, da notwendige Zustimmungen der Nachbarn zu Abstandsflächen (Baulasten) fehlten und verweigert wurden. Eine Klage auf Rückabwicklung des Grundstückskaufs sowie auf Ersatz ihrer hierdurch verursachten Kosten war erfolgreich. Der Kaufvertrag ist wegen arglistiger Täuschung rückwirkend nichtig. Öffentliche Angaben im Exposé prägen die berechtigten Erwartungen des Käufers. Stellt sich diese Angabe als unzutreffend heraus und wurde sie „ins Blaue hinein“ gemacht, kann sich der Verkäufer nicht auf den Haftungsausschluss berufen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Eine Immobilie oder ein Bauvorhaben sollte richtig abgesichert sein. Wir beraten Sie dazu gerne.