Ramsay aktuell

Unser Crewmitglied geht von Bord
Ute Eiserbeck verlässt unsere Mannschaft und quittiert ihren aktiven Dienst. In der Schadensabwicklung war Sie unser Fels in der Brandung und hat so manchen Schadensfall

Vielleicht unwahrscheinlich?
Die Presse überschlägt sich derzeit mit der Berichterstattung zu Überschwemmungsschäden, die regional ein katastrophales Ausmaß annehmen ! Menschen verlieren ihren Wohnsitz, Häuser stürzen ein oder

Tag der Versicherung
Und wir helfen natürlich auch, wenn es darauf ankommt. Egal ob Sie einen Schadensfall oder einfach eine Frage haben. Wir sind für Sie da!

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Ramsay goes social
Willkommen bei der Ramsay Assekuranzmakler GmbH digital. Der Einstieg in die sozialen Medien ist geschafft, jede Menge News, Beiträge und Wissenswertes rund um den Versicherungsmarkt

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Maximalbehandlung am Lebensende
In Deutschland erhalten viele hochaltrige Patienten am Lebensende Intensivtherapien, obwohl ihr Wille oft unklar ist.
Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten können nicht nur Leid verhindern, sondern auch rechtliche und finanzielle Unsicherheiten für Angehörige und Versicherungen verringern.
Die Diskussion über Intensivtherapien am Lebensende ist in vollem Gang: Studien zeigen, dass in Deutschland etwa ein Zehntel aller Todesfälle auf beatmete Patienten entfällt – häufig hochaltrige und multimorbide Menschen. Oft ist unklar, ob diese Behandlungen dem tatsächlichen Willen der Betroffenen entsprechen. Ärzte berichten, dass solche Therapien nicht selten aus juristischen oder wirtschaftlichen Gründen fortgeführt werden, obwohl sie medizinisch und ethisch fragwürdig erscheinen.
Für Patienten, Angehörige und Versicherungen stellt sich damit die Frage, wie unnötiges Leid und ungewollte Behandlungen vermieden werden können. Hier spielen Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten eine zentrale Rolle: Sie geben Ärzten klare Handlungsanweisungen und entlasten Angehörige von schwierigen Entscheidungen in Notfallsituationen. Zudem können sie helfen, unnötige Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung zu vermeiden, die durch nicht gewünschte Maximaltherapien entstehen.
Der sächsische Hartmannbund schlägt vor, das Ausfüllen einer Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht bei der Beantragung eines Pflegegrads ab Stufe drei verpflichtend zu machen. Dies soll sicherstellen, dass mehr Menschen sich frühzeitig mit ihren Wünschen für das Lebensende auseinandersetzen. Für Versicherte bedeutet das: Wer seine Präferenzen dokumentiert, schafft nicht nur Klarheit für die Behandlung, sondern auch für den Versicherungsschutz und die Absicherung der Angehörigen.