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Bin ich ausreichend versichert?

Diese Frage sollte sich jeder einmal im Jahr stellen. Am Mittwoch war einer unserer Kollegen wieder einmal als ehrenamtlicher Feuerwehrmann die ganze Nacht beschäftigt. Aufgrund

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Moin! Moin!

Gerade haben wir wieder zwei Fälle in unserem Kundenkreis gehabt, daher wollen wir das Thema nochmal ins Gedächtnis rufen. Mit dem BGH Urteil vom 20.10.2021

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BGH-Ur­teil: Un­dich­te Fu­ge im Bad

Wasserschäden, die durch eine undichte Fuge zwischen Duschwanne und Wand entstehen, sind nicht durch die Leitungswasser-Versicherung abgedeckt. Daher muss die Gebäudeversicherung nicht für den Schaden

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06.01.2026

Maximalbehandlung am Lebensende

In Deutschland erhalten viele hochaltrige Patienten am Lebensende Intensivtherapien, obwohl ihr Wille oft unklar ist.

Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten können nicht nur Leid verhindern, sondern auch rechtliche und finanzielle Unsicherheiten für Angehörige und Versicherungen verringern.

Die Diskussion über Intensivtherapien am Lebensende ist in vollem Gang: Studien zeigen, dass in Deutschland etwa ein Zehntel aller Todesfälle auf beatmete Patienten entfällt – häufig hochaltrige und multimorbide Menschen. Oft ist unklar, ob diese Behandlungen dem tatsächlichen Willen der Betroffenen entsprechen. Ärzte berichten, dass solche Therapien nicht selten aus juristischen oder wirtschaftlichen Gründen fortgeführt werden, obwohl sie medizinisch und ethisch fragwürdig erscheinen.

Für Patienten, Angehörige und Versicherungen stellt sich damit die Frage, wie unnötiges Leid und ungewollte Behandlungen vermieden werden können. Hier spielen Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten eine zentrale Rolle: Sie geben Ärzten klare Handlungsanweisungen und entlasten Angehörige von schwierigen Entscheidungen in Notfallsituationen. Zudem können sie helfen, unnötige Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung zu vermeiden, die durch nicht gewünschte Maximaltherapien entstehen.

Der sächsische Hartmannbund schlägt vor, das Ausfüllen einer Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht bei der Beantragung eines Pflegegrads ab Stufe drei verpflichtend zu machen. Dies soll sicherstellen, dass mehr Menschen sich frühzeitig mit ihren Wünschen für das Lebensende auseinandersetzen. Für Versicherte bedeutet das: Wer seine Präferenzen dokumentiert, schafft nicht nur Klarheit für die Behandlung, sondern auch für den Versicherungsschutz und die Absicherung der Angehörigen.