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PYROsmart
Na, wer bist denn Du? Nummer 5 lebt oder WALL-E? Nein, ich heiße PYROsmart FS pro und bin ein innovatives Brandfrüherkennungssystem. Mit modernster Infrarottechnik

Alltagstipps für Regentage
Alltagstipps für Regentage Für euch getestet von unserem Olaf: Der Schirm funktioniert tatsächlich auch bei Regen! Alltagstipps für Regentage Regen kann uns manchmal vor Herausforderungen

🌸 Schönen Start ins Pfingstwochenende, Ihr Lieben! 🌸
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Sonnenschutz
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Hoch die Hände, Wochenende!
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Maximalbehandlung am Lebensende
In Deutschland erhalten viele hochaltrige Patienten am Lebensende Intensivtherapien, obwohl ihr Wille oft unklar ist.
Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten können nicht nur Leid verhindern, sondern auch rechtliche und finanzielle Unsicherheiten für Angehörige und Versicherungen verringern.
Die Diskussion über Intensivtherapien am Lebensende ist in vollem Gang: Studien zeigen, dass in Deutschland etwa ein Zehntel aller Todesfälle auf beatmete Patienten entfällt – häufig hochaltrige und multimorbide Menschen. Oft ist unklar, ob diese Behandlungen dem tatsächlichen Willen der Betroffenen entsprechen. Ärzte berichten, dass solche Therapien nicht selten aus juristischen oder wirtschaftlichen Gründen fortgeführt werden, obwohl sie medizinisch und ethisch fragwürdig erscheinen.
Für Patienten, Angehörige und Versicherungen stellt sich damit die Frage, wie unnötiges Leid und ungewollte Behandlungen vermieden werden können. Hier spielen Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten eine zentrale Rolle: Sie geben Ärzten klare Handlungsanweisungen und entlasten Angehörige von schwierigen Entscheidungen in Notfallsituationen. Zudem können sie helfen, unnötige Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung zu vermeiden, die durch nicht gewünschte Maximaltherapien entstehen.
Der sächsische Hartmannbund schlägt vor, das Ausfüllen einer Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht bei der Beantragung eines Pflegegrads ab Stufe drei verpflichtend zu machen. Dies soll sicherstellen, dass mehr Menschen sich frühzeitig mit ihren Wünschen für das Lebensende auseinandersetzen. Für Versicherte bedeutet das: Wer seine Präferenzen dokumentiert, schafft nicht nur Klarheit für die Behandlung, sondern auch für den Versicherungsschutz und die Absicherung der Angehörigen.