Ramsay aktuell

Unser Crewmitglied geht von Bord
Ute Eiserbeck verlässt unsere Mannschaft und quittiert ihren aktiven Dienst. In der Schadensabwicklung war Sie unser Fels in der Brandung und hat so manchen Schadensfall

Vielleicht unwahrscheinlich?
Die Presse überschlägt sich derzeit mit der Berichterstattung zu Überschwemmungsschäden, die regional ein katastrophales Ausmaß annehmen ! Menschen verlieren ihren Wohnsitz, Häuser stürzen ein oder

Tag der Versicherung
Und wir helfen natürlich auch, wenn es darauf ankommt. Egal ob Sie einen Schadensfall oder einfach eine Frage haben. Wir sind für Sie da!

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Ramsay goes social
Willkommen bei der Ramsay Assekuranzmakler GmbH digital. Der Einstieg in die sozialen Medien ist geschafft, jede Menge News, Beiträge und Wissenswertes rund um den Versicherungsmarkt

Digitale Mehrwerte
Wir schaffen Mehrwerte für unsere Kunden. Auf unserer Website jetzt im Kundenportal registrieren und die eigenen Verträge jederzeit digital im Blick behalten. www.ramsay.de
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Grenzen der Aufklärungspflicht
Ein Arzt muss einen Privatpatienten nicht über eine Kostenerstattung durch die Versicherung aufklären.
Entsprechend urteilte das Landgericht Frankenthal. Im verhandelten Fall hatte sich ein Privatpatient geweigert, eine Arztrechnung über 2.000 Euro zu zahlen, weil er nicht über die Kosten aufgeklärt worden sei. Das Landgericht Frankenthal entschied: Bei Privatpatienten liegt die Verantwortung für die Klärung der Kostenübernahme bei ihnen selbst.
Haben Sie Fragen zur Absicherung im Krankheitsfall? Wir beraten Sie gerne zum Thema „Krankenzusatzversicherungen“.