Ramsay aktuell

Bin ich ausreichend versichert?

Diese Frage sollte sich jeder einmal im Jahr stellen. Am Mittwoch war einer unserer Kollegen wieder einmal als ehrenamtlicher Feuerwehrmann die ganze Nacht beschäftigt. Aufgrund

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Moin! Moin!

Gerade haben wir wieder zwei Fälle in unserem Kundenkreis gehabt, daher wollen wir das Thema nochmal ins Gedächtnis rufen. Mit dem BGH Urteil vom 20.10.2021

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BGH-Ur­teil: Un­dich­te Fu­ge im Bad

Wasserschäden, die durch eine undichte Fuge zwischen Duschwanne und Wand entstehen, sind nicht durch die Leitungswasser-Versicherung abgedeckt. Daher muss die Gebäudeversicherung nicht für den Schaden

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07.07.2025

Zusammenlegung von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Zum 1. Juli 2025 wurden die Leistungsbeträge der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst. 

Für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege gibt es seit dem 1. Juli 2025 einen kalenderjährlichen Gesamtbetrag. Anspruchsberechtigte können den Betrag dann nach ihrer Wahl flexibel für beide Leistungsarten einsetzen. Die bisherigen unterschiedlichen Übertragungsregelungen zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden damit entfallen. Teilt das Bundesgesundheitsministerium mit. 

Haben Sie Fragen zur Absicherung im Pflegefall? Wir beraten Sie gerne.