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30.01.2026

Neues Fondsrisikobegrenzungsgesetz

Die Finanzbranche begrüßt den Entwurf des Fondsrisikobegrenzungsgesetzes, das den Finanzmarkt stabiler machen und Anlegern neue Möglichkeiten eröffnen soll. Doch es gibt auch Kritik an Umsetzungsfristen und Praktikabilität.

Die Finanzbranche steht hinter dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf des Fondsrisikobegrenzungsgesetzes. Der Gesetzentwurf soll EU-Recht umsetzen und durch strengere Liquiditätsvorgaben systemische Risiken im Finanzmarkt verringern. Gleichzeitig werden Modernisierungen des Kapitalanlagegesetzbuchs vorgenommen, um deutsche Fondsanbieter wettbewerbsfähiger zu machen und Anlegern attraktivere Anlagemöglichkeiten zu bieten – etwa bei Bürgerenergieprojekten oder für kleine und mittlere Unternehmen.

In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses begrüßten Verbände wie der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) und die Deutsche Kreditwirtschaft das Vorhaben grundsätzlich, warnten aber vor zu kurzen Umsetzungsfristen und praktischen Hürden, insbesondere bei Bürgerenergiebeteiligungen. Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilität (BaFin) sieht im Gesetz einen wichtigen Schritt für mehr Stabilität, während Experten von der Universität Leipzig auf mögliche Risikoverschiebungen durch weniger regulierte Kreditvergabemöglichkeiten hinweisen.

Das Gesetz könnte langfristig auch die Auswahl an sicheren und renditeorientierten Anlageprodukten für die private Altersvorsorge oder Kapitalbildung erweitern – etwa durch neue Fondsformen oder bessere Absicherung gegen Marktrisiken. Verbraucher sollten jedoch genau prüfen, welche Produkte zu ihrer Risikobereitschaft passen. Wir beraten Sie dazu gerne.