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29.09.2025

Lange Postlaufzeit einplanen

Bei Fristsachen sollte man mindestens drei Werktage für die Postlaufzeit einplanen.

Entsprechend urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Denn durch die Postrechtsreform im Jahr 2024 könne man nicht mehr auf eine Zustellung von Briefen innerhalb von ein bis zwei Werktagen vertrauen. Im verhandelten Fall ging es um die Wahrung einer Beschwerdefrist. Dazu wurde das Schriftstück erst am Samstagvormittag zur Post gegeben und sollte fristwahrend am Montag ankommen. Das Gericht verwarf die Beschwerde mangels Fristwahrung als unzulässig. Es liege in der alleinigen Verantwortung der Versendenden, fristgebundene Schriftsätze so rechtzeitig und ordnungsgemäß aufzugeben, dass sie unter Berücksichtigung der aktuellen Postlaufzeiten das Gericht rechtzeitig erreichen könnten. Das gelte auch für Sendungen per Einwurfeinschreiben.