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08.09.2025

Informationen zu nachrichtenlosen Konten

Erben sollen besser an Informationen zu Vermögensanlagen von Verstorbenen kommen.

Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrates vor. Der Verband Deutscher Erbenermittler schätzt das bundesweite Volumen auf sogenannten nachrichtenlosen Konten auf bis zu neun Milliarden Euro. Hinterlasse ein Verstorbener keine weiteren Hinweise auf ihm gehörende Online-Konten, so sei es für Erben schwer, diesen Teil des Nachlasses zu ergründen. Den Auskunftsersuchen privater Personen ins Blaue hinein stehe das Bankgeheimnis entgegen.

Um Erben in ihrer Rechtsposition zu stärken, bestehe Regelungsbedarf. Es müsse eine allgemein zugängliche Informationsquelle über Vermögensanlagen des Verstorbenen bei Kreditinstituten bereitgestellt werden, wenn kein Erbe Anspruch darauf erhebe. Nur so könne das Eigentumsrecht der Erben bei zunehmender Digitalisierung in der Bankwirtschaft wirksam gewährleistet werden.