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05.09.2025

Betriebliche Altersversorgung wird neu geregelt

Das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetzes soll die betriebliche Altersversorgung als zweite Säule neben der gesetzlichen Rente festigen und breiter etablieren.

So soll die betriebliche Altersversorgung vor allem für kleine und mittlere Unternehmen und für Beschäftigte mit niedrigen Einkommen gestärkt werden. Betriebsrenten seien eine wichtige Säule neben der gesetzlichen Rente, so die Bundesregierung. Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz sollen künftig Beschäftigte mit geringen Einkommen und in kleinen und mittleren Unternehmen von einer kapitalgedeckten Zusatzrente profitieren. Durch regulatorische Anpassungen bei der Kapitalanlage würden außerdem Renditechancen für die Betriebsrenten erhöht.

Haben Sie Fragen zur finanziellen Absicherung im Alter? Wir beraten Sie gerne.