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05.09.2025

Kerne gehören zum Müsli

Wer auf einen Kern im Müsli beißt, hat keinen Anspruch auf Schadenersatz.

Entsprechend urteilte das Landgericht Lübeck in einem dort verhandelten Fall. Denn mit Kernen und Kernteilen im Obstmüsli müsse man rechnen. Bei Fremdkörpern wie Metall oder Glas sieht das aber anders aus. Im verhandelten Fall hatte ein Mann auf einen zwei Zentimeter großen Pflaumenkern im Müsli gebissen und sich einen Zahn abgebrochen. Das Gericht verneinte einen Schadensersatzanspruch des Mannes.