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02.09.2025

Überprüfung von Führerscheinen durch Arbeitgeber

Arbeitgeber müssen sich davon überzeugen, dass die Beschäftigten, die Firmenfahrzeuge führen, die erforderliche Fahrerlaubnis besitzen.

In der Fachliteratur wird daher empfohlen, in regelmäßigen Abständen Führerscheinkontrollen durchzuführen und so strafrechtliche Haftungsrisiken zu minimieren. Gelebte Praxis in vielen Unternehmen ist es daher, dass Unternehmen die Führerscheine ihrer Mitarbeiter halbjährlich kontrollieren.

Das will der Bundesrat mit einer Gesetzesinitiative ändern. So soll gesetzlich festgeschrieben werden, dass Arbeitgeber, die ihren Arbeitnehmern ein Firmenfahrzeug dauerhaft oder vorübergehend zur Verfügung stellen und dabei selbst Halter des Fahrzeugs bleiben, ihren Kontrollpflichten Genüge tun, „wenn sie sich einmalig den Führerschein des Arbeitnehmers haben vorzeigen lassen und aus ihrer Perspektive kein konkreter Anlass besteht, das Dokument erneut zu prüfen“.