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02.09.2025

Gemeinnützig Tätige besser schützen

Der Bundesrat fordert besseren Schutz für Engagierte.

Nach den Vorstellungen des Bundesrates sollen bei der Strafzumessung künftig ausdrücklich auch Auswirkungen berücksichtigt werden, die geeignet sind, „gemeinnütziges Engagement des Geschädigten nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen“. Ziel sei es, die besondere Schutzwürdigkeit ehrenamtlich Tätiger hervorzuheben und der Gefahr entgegenzutreten, dass sie sich nach Angriffen aus Angst, Frustration oder Demotivation aus ihrem Engagement zurückziehen. Gemeinnützige Tätigkeit, insbesondere ehrenamtliche Tätigkeit, bilde einen „tragenden Pfeiler unserer Gesellschaft“ und sei „von zentraler Bedeutung für das gesellschaftliche Zusammenleben“.

Ehrenamtlich Engagierte werden immer wieder Ziel von Angriffen „sowohl physischer als auch psychischer Art“. Betroffen seien insbesondere kommunale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, Flüchtlingshelfer oder Schiedsrichter. Geschützt werden sollen nach dem Entwurf insbesondere Tätigkeitsfelder wie Kinder- und Jugendarbeit, Flüchtlingshilfe, das sicherheitsrelevante Ehrenamt - etwa Feuerwehr und Rettungsdienste - sowie Vereinsarbeit und Umweltschutz. 

Wer ein Ehrenamt ausübt, sollte gut versichert sein. Wir beraten Sie dazu gerne.