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26.08.2025

Vorstand haftet für risikoreiche Geschäfte

Ein Bankvorstand, der sich über Bedenken der hauseigenen Compliance-Abteilung hinweggesetzt und mit risikobehafteten Steuermodellen dem Vermögen der Bank schadet, haftet.

Entsprechend urteilte das Landgericht München I. Im verhandelten Fall hatte ein ehemaliges Vorstandsmitglied einer Bank ein risikobehaftetes Steuermodell im Zusammenhang mit Aktiengeschäften durchgeführt. In der Folge wurde über das Vermögen der Bank ein Insolvenzverfahren eröffnet. Der Insolvenzverwalter klagte gegen das ehemalige Vorstandmitglied. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Als Manager muss man viele Entscheidungen treffen. Manchmal kann das zu Klagen führen, die teuer werden können. Wir beraten Sie gerne zum Thema D&O-Versicherungen.