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24.06.2025

Zugang zu Schuldnerberatung

Neues Gesetz zur Schuldnerberatung ist in Arbeit.

Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie zu Schuldnerberatungsdiensten soll in nationales Recht umgesetzt werden. Das Gesetz soll den Zugang für Schuldnerinnen und Schuldner zu beratenden Stellen sicherstellen. Verbraucherinnen und Verbrauchern, die Schwierigkeiten bei der Erfüllung ihrer finanziellen Verpflichtungen haben oder haben könnten, sollen unabhängige Schuldnerberatungsdienste zur Verfügung gestellt werden.

Für diese Schuldnerberatungsdienste dürfen nur begrenzte Entgelte verlangt werden. Bundesweit gibt es derzeit fast 1.400 Schuldnerberatungsstellen, häufig in kommunaler Trägerschaft oder in der Trägerschaft gemeinnütziger Organisationen. Sie beraten Ratsuchende ganz überwiegend kostenlos. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Schuldnerberatungsdienste grundsätzlich kostenlos, höchstens jedoch gegen ein begrenztes Entgelt angeboten werden sollen. Um dem Schuldenregulierungs­interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher gerecht zu werden und Interessenskonflikte zu vermeiden, sollen die Beratungsstellen unabhängig sein.