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23.12.2024

Die Fahrt zur Tankstelle ist kein Arbeitsweg

Auf dem Weg zu einer Tankstelle ist ein Unfall kein Arbeitsunfall.

Das gilt auch dann, wenn dort Treibstoff für den sich unmittelbar anschließenden Weg zur Arbeit getankt werden soll. Entsprechend urteilte das Landessozialgericht Baden-Württemberg. Im verhandelten Fall hatte eine Motorradfahrerin einen Unfall, als sie vor der Arbeit zu einer Tankstelle in entgegengesetzter Richtung zum Arbeitsplatz fuhr. Die Berufsgenossenschaft lehnte den Unfall als Arbeitsunfall ab. Das sah auch das Gericht so. Beim Tanken handele es sich um eine rein privatwirtschaftliche Verrichtung, die nicht unter dem Schutz der Wegeunfallversicherung stehe. Denn der Unfall habe sich eben nicht auf dem unmittelbaren Weg zur Arbeit ereignet, sondern zu einem Zeitpunkt, als die Klägerin in die entgegengesetzte Richtung fuhr. Außergewöhnliche Umstände, bei denen ausnahmsweise dennoch die Einbeziehung des Tankens in den Schutzbereich der gesetzlichen Unfallversicherung gerechtfertigt sein könnte, lägen nicht vor.

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