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24.04.2026

Verbraucherschutz im Reiseverkehr

Reisende in Deutschland sehen sich weiterhin mit Lücken im Verbraucherschutz konfrontiert, besonders bei Pauschalreisen, Flugverspätungen und Bahnfahrten. 

Die aktuelle Rechtslage bietet Reisenden zwar in einigen Bereichen mehr Sicherheit, etwa durch die überarbeitete Pauschalreiserichtlinie, die das Vertrauen in Pauschalreisen nach den Erfahrungen der Corona-Pandemie stärken soll. Positiv bewertet werden die neuen Gutschein-Regelungen und klarere Stornobedingungen bei außergewöhnlichen Umständen. Auch die Insolvenzabsicherung für Pauschalreisen wurde verbessert, gilt jedoch nicht für Einzelbuchungen. Dennoch bleibt ein zentrales Manko: Bei Streitigkeiten zwischen Reisenden und Veranstaltern fehlt eine verbindliche Schlichtungsstelle. Pauschalreisen zählen zu den Produkten mit den zweitmeisten Beschwerden. Eine außergerichtliche Streitbeilegung wäre für Verbraucher eine kostengünstige und niedrigschwellige Alternative zu teuren Gerichtsverfahren, doch bisher gibt es nur bei wenigen Anbietern freiwillige Schlichtungsmöglichkeiten.

Bei Flugreisen zeigt sich, dass die EU-Fluggastrechteverordnung zwar als Fortschritt gilt, aber in Teilen überarbeitet werden müsste. Aktuell wird im EU-Rat diskutiert, das bestehende Schutzniveau abzusenken, etwa durch eine Anhebung der Verspätungsschwelle von drei auf vier oder sechs Stunden. Eine solche Änderung würde den Entschädigungsanspruch für rund 60 Prozent der betroffenen Reisenden entfallen lassen. Zudem sollte das Fehlen von Besatzung nicht länger als außergewöhnlicher Umstand gelten, der Fluggesellschaften von der Haftung befreit. Ein weiteres Problem sind die uneinheitlichen Handgepäckregeln der Airlines, die zu Nachzahlungen und Konflikten führen können.

Besonders komplex wird der Verbraucherschutz bei multimodalen Reisen, etwa wenn Bahnverspätungen zum Verpassen eines Fluges führen. Hier gibt es bisher keine ausreichenden Entschädigungsregelungen. Auch bei Bahnreisen wurden die Fahrgastrechte in den letzten Jahren eingeschränkt: Bahnunternehmen haften bei außergewöhnlichen Umständen und höherer Gewalt nicht mehr, was die Entschädigungsmöglichkeiten für Verspätungen oder Zugausfälle verringert. Verbraucherschützer fordern, dass Bahnunternehmen die besonderen Umstände konkret begründen müssen und dass es bereits ab 30 Minuten Verspätung einen Gutschein geben sollte. Zudem sollte das Deutschland-Ticket in die Fahrgastrechte einbezogen werden, damit bei Verspätungen auch höherwertige Züge als Anschluss genutzt werden dürfen.

Haben Sie Fragen zu Reiseversicherungen wie Reisekrankenversicherung mit Rücktransport, Reiseabbruchversicherung oder Reisegepäckversicherung? Wir beraten Sie dazu gerne.