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Skifahrer. Thema hier Unfallversicherung

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Team Ramsay im EM-Fieber

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Pokalfinale, Björn hält eine BVB Schale

Hoch die Hände …

Hoch die Hände, Wochenende!   Unser Björn sehnt den morgigen Tag herbei, denn sein Verein, die Borussia, steht gegen Real Madrid im Pokalfinale!   Für

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22.08.2025

Rückzahlung von zu viel gezahlter Rente

Für Verschollene wird ab dem erklärten Todeszeitpunkt keine Rente mehr gezahlt.

Entsprechend urteilte das Sozialgericht Konstanz. Im verhandelten Fall ging es um einen Rentner, der seit einem Badeunfall im Bodensee als verschollen galt. Die Rentenversicherung zahlte erst einmal die Rente weiter und forderte dann am der Erklärung des vermeintlichen Todeszeitpunktes die Beträge von den Erben zurück. Die Erben eines Verschollenen müssen die an sie bezahlte Rente in voller Höhe erstatten. Das Gericht sagte, dass notwendige finanzielle Belastungen aus einer Verschollenheit letztlich nicht durch die Versichertengemeinschaft zu tragen seien, insbesondere wenn die Rückzahlungspflicht aus dem Erbe geleistet werden könne. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.