Ramsay aktuell

Unser Crewmitglied geht von Bord
Ute Eiserbeck verlässt unsere Mannschaft und quittiert ihren aktiven Dienst. In der Schadensabwicklung war Sie unser Fels in der Brandung und hat so manchen Schadensfall

Vielleicht unwahrscheinlich?
Die Presse überschlägt sich derzeit mit der Berichterstattung zu Überschwemmungsschäden, die regional ein katastrophales Ausmaß annehmen ! Menschen verlieren ihren Wohnsitz, Häuser stürzen ein oder

Tag der Versicherung
Und wir helfen natürlich auch, wenn es darauf ankommt. Egal ob Sie einen Schadensfall oder einfach eine Frage haben. Wir sind für Sie da!

Schaustellerkonzepte zu Sonderkonditionen!
Jetzt neu verhandelte Sonderkonditionen für Schausteller nutzen! www.ramsay.de/schausteller

Ramsay goes social
Willkommen bei der Ramsay Assekuranzmakler GmbH digital. Der Einstieg in die sozialen Medien ist geschafft, jede Menge News, Beiträge und Wissenswertes rund um den Versicherungsmarkt

Digitale Mehrwerte
Wir schaffen Mehrwerte für unsere Kunden. Auf unserer Website jetzt im Kundenportal registrieren und die eigenen Verträge jederzeit digital im Blick behalten. www.ramsay.de
Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt
Rückzahlung von zu viel gezahlter Rente
Für Verschollene wird ab dem erklärten Todeszeitpunkt keine Rente mehr gezahlt.
Entsprechend urteilte das Sozialgericht Konstanz. Im verhandelten Fall ging es um einen Rentner, der seit einem Badeunfall im Bodensee als verschollen galt. Die Rentenversicherung zahlte erst einmal die Rente weiter und forderte dann am der Erklärung des vermeintlichen Todeszeitpunktes die Beträge von den Erben zurück. Die Erben eines Verschollenen müssen die an sie bezahlte Rente in voller Höhe erstatten. Das Gericht sagte, dass notwendige finanzielle Belastungen aus einer Verschollenheit letztlich nicht durch die Versichertengemeinschaft zu tragen seien, insbesondere wenn die Rückzahlungspflicht aus dem Erbe geleistet werden könne. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.