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13.05.2025

Baustellen richtig absichern

Als Bauherr trägt man die Verkehrssicherungspflicht für die Baustelle.

Mit der Frage nach der richtigen Absicherung musste sich unlängst das Landgericht Koblenz auseinandersetzen. Im verhandelten Fall war eine Frau auf einer Straße an einer Fräskante gestürzt. Der betroffene Streckenabschnitt war entsprechend beschildert. Nach Ansicht des Gerichts könne keine Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht festgestellt werden. Im Grundsatz sei derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft, dazu verpflichtet, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu vermeiden. Eine haftungsbegründende Verkehrssicherungspflicht beginne erst dort, wo auch für den aufmerksamen Verkehrsteilnehmer eine Gefahrenlage überraschend eintrete und nicht rechtzeitig erkennbar sei. Entscheidend seien daher auch die äußeren Gesamtumstände. Für Gefahrenstellen innerhalb eines erkennbaren Baustellenbereiches müsse nicht jede Unebenheit besonders gekennzeichnet werden. Unebenheiten seien in Baustellenbereichen vielmehr grundsätzlich zu erwarten. 

Wir beraten Sie gerne zum Thema der Versicherung von Bauvorhaben. Aber auch zu privaten Unfallversicherungen.