Ramsay aktuell

Unser Crewmitglied geht von Bord

Ute Eiserbeck verlässt unsere Mannschaft und quittiert ihren aktiven Dienst. In der Schadensabwicklung war Sie unser Fels in der Brandung und  hat so manchen Schadensfall

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Vielleicht unwahrscheinlich?

Die Presse überschlägt sich derzeit mit der Berichterstattung zu Überschwemmungsschäden, die regional ein katastrophales Ausmaß annehmen ! Menschen verlieren ihren Wohnsitz, Häuser stürzen ein oder

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Tag der Versicherung

Und wir helfen natürlich auch, wenn es darauf ankommt. Egal ob Sie einen Schadensfall oder einfach eine Frage haben. Wir sind für Sie da!

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Ramsay goes social

Willkommen bei der Ramsay Assekuranzmakler GmbH digital. Der Einstieg in die sozialen Medien ist geschafft, jede Menge News, Beiträge und Wissenswertes rund um den Versicherungsmarkt

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Digitale Mehrwerte

Wir schaffen Mehrwerte für unsere Kunden. Auf unserer Website jetzt im Kundenportal registrieren und die eigenen Verträge jederzeit digital im Blick behalten. www.ramsay.de

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13.05.2025

Baustellen richtig absichern

Als Bauherr trägt man die Verkehrssicherungspflicht für die Baustelle.

Mit der Frage nach der richtigen Absicherung musste sich unlängst das Landgericht Koblenz auseinandersetzen. Im verhandelten Fall war eine Frau auf einer Straße an einer Fräskante gestürzt. Der betroffene Streckenabschnitt war entsprechend beschildert. Nach Ansicht des Gerichts könne keine Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht festgestellt werden. Im Grundsatz sei derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft, dazu verpflichtet, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu vermeiden. Eine haftungsbegründende Verkehrssicherungspflicht beginne erst dort, wo auch für den aufmerksamen Verkehrsteilnehmer eine Gefahrenlage überraschend eintrete und nicht rechtzeitig erkennbar sei. Entscheidend seien daher auch die äußeren Gesamtumstände. Für Gefahrenstellen innerhalb eines erkennbaren Baustellenbereiches müsse nicht jede Unebenheit besonders gekennzeichnet werden. Unebenheiten seien in Baustellenbereichen vielmehr grundsätzlich zu erwarten. 

Wir beraten Sie gerne zum Thema der Versicherung von Bauvorhaben. Aber auch zu privaten Unfallversicherungen.