Ramsay aktuell

Unser Crewmitglied geht von Bord

Ute Eiserbeck verlässt unsere Mannschaft und quittiert ihren aktiven Dienst. In der Schadensabwicklung war Sie unser Fels in der Brandung und  hat so manchen Schadensfall

Weiterlesen »

Vielleicht unwahrscheinlich?

Die Presse überschlägt sich derzeit mit der Berichterstattung zu Überschwemmungsschäden, die regional ein katastrophales Ausmaß annehmen ! Menschen verlieren ihren Wohnsitz, Häuser stürzen ein oder

Weiterlesen »

Tag der Versicherung

Und wir helfen natürlich auch, wenn es darauf ankommt. Egal ob Sie einen Schadensfall oder einfach eine Frage haben. Wir sind für Sie da!

Weiterlesen »
Symbolbild Ramsay Social Media

Ramsay goes social

Willkommen bei der Ramsay Assekuranzmakler GmbH digital. Der Einstieg in die sozialen Medien ist geschafft, jede Menge News, Beiträge und Wissenswertes rund um den Versicherungsmarkt

Weiterlesen »
Symbolbild_Kundenvorteil_RamsayVersicherungsmaklerBremen

Digitale Mehrwerte

Wir schaffen Mehrwerte für unsere Kunden. Auf unserer Website jetzt im Kundenportal registrieren und die eigenen Verträge jederzeit digital im Blick behalten. www.ramsay.de

Weiterlesen »

Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt

03.01.2026

Eingeschränkte Entschädigung bei bei fehlendem Kita-Platz

Eltern können bei verspäteter Kita-Platzvergabe zwar Lohnausfall geltend machen – doch der Anspruch endet mit der Bereitstellung des Platzes. Eingewöhnungszeiten werden nicht erstattet, wie ein aktuelles Urteil des Landgerichts Frankenthal zeigt.

Das Landgericht Frankenthal hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Eltern bei verspäteter Bereitstellung eines Kita-Platzes nur für den Zeitraum bis zur Platzvergabe Lohnersatz verlangen können. Die Stadt Ludwigshafen wurde zur Zahlung für den Zeitraum von Anfang März bis Mitte März 2025 verurteilt, da sie ihre Amtspflichten verletzt hatte. Für die Zeit davor und danach besteht kein Anspruch, da der gesetzliche Kita-Anspruch mit der Bereitstellung des Platzes erfüllt ist. Eine Eingewöhnungszeit wird im Sozialgesetz nicht berücksichtigt, sodass Eltern die damit verbundenen Aufwendungen selbst tragen müssen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig; eine Berufung ist möglich.