Ramsay aktuell

Regen kann das Jahr 2024 wirklich gut!
Und schon wieder regnet es … Tipss zum Schutz des Zuhauses: Extreme Wetterereignisse können verheerende Schäden an Wohngebäuden verursachen. Eine Elementarversicherung bietet hier entscheidenden

PYROsmart
Na, wer bist denn Du? Nummer 5 lebt oder WALL-E? Nein, ich heiße PYROsmart FS pro und bin ein innovatives Brandfrüherkennungssystem. Mit modernster Infrarottechnik

Alltagstipps für Regentage
Alltagstipps für Regentage Für euch getestet von unserem Olaf: Der Schirm funktioniert tatsächlich auch bei Regen! Alltagstipps für Regentage Regen kann uns manchmal vor Herausforderungen

🌸 Schönen Start ins Pfingstwochenende, Ihr Lieben! 🌸
Das lange Wochenende ist da und viele von euch nutzen die Zeit, um zu verreisen. Egal, ob ihr einen Kurztrip ans Meer plant oder die

Sonnenschutz
🌞 Unsere Regenschirme bieten auch einen hervorragenden Sonnenschutz! Getestet an unserem Björn! DENN: Vorsicht vor einem Sonnenstich ☀️ Hier sind 5 Tipps, um sicherzustellen, dass

Hoch die Hände, Wochenende!
🔥 Grill-Tipps und Versicherungsschutz! 🔥 Das Wetter bleibt am Wochenende stabil! Wollt ihr auch grillen? Das kann auch mal heiß hergehen, besonders wenn der Grill
Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt
Eingeschränkte Entschädigung bei bei fehlendem Kita-Platz
Eltern können bei verspäteter Kita-Platzvergabe zwar Lohnausfall geltend machen – doch der Anspruch endet mit der Bereitstellung des Platzes. Eingewöhnungszeiten werden nicht erstattet, wie ein aktuelles Urteil des Landgerichts Frankenthal zeigt.
Das Landgericht Frankenthal hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Eltern bei verspäteter Bereitstellung eines Kita-Platzes nur für den Zeitraum bis zur Platzvergabe Lohnersatz verlangen können. Die Stadt Ludwigshafen wurde zur Zahlung für den Zeitraum von Anfang März bis Mitte März 2025 verurteilt, da sie ihre Amtspflichten verletzt hatte. Für die Zeit davor und danach besteht kein Anspruch, da der gesetzliche Kita-Anspruch mit der Bereitstellung des Platzes erfüllt ist. Eine Eingewöhnungszeit wird im Sozialgesetz nicht berücksichtigt, sodass Eltern die damit verbundenen Aufwendungen selbst tragen müssen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig; eine Berufung ist möglich.