Ramsay aktuell

Rückschlagklappen sind ein guter Schutz bei Hochwasser, Symbolbild: Hochwasser Rohr Keller

Regen kann das Jahr 2024 wirklich gut!

Und schon wieder regnet es …   Tipss zum Schutz des Zuhauses:  Extreme Wetterereignisse können verheerende Schäden an Wohngebäuden verursachen. Eine Elementarversicherung bietet hier entscheidenden

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Pyro smart zur Kontrolle großer Anlage zur Vermeidung von Brandbildung.

PYROsmart

Na, wer bist denn Du?  Nummer 5 lebt oder WALL-E?   Nein, ich heiße PYROsmart FS pro und bin ein innovatives Brandfrüherkennungssystem. Mit modernster Infrarottechnik

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Olaf Marx, Mitarbeiter bei Ramsay Assekuranzmakler mit Regenschirm

Alltagstipps für Regentage

 Alltagstipps für Regentage  Für euch getestet von unserem Olaf: Der Schirm funktioniert tatsächlich auch bei Regen!  Alltagstipps für Regentage Regen kann uns manchmal vor Herausforderungen

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Sonnenbrand, Sonnenstich, Krankenversicherung

Sonnenschutz

🌞 Unsere Regenschirme bieten auch einen hervorragenden Sonnenschutz! Getestet an unserem Björn! DENN: Vorsicht vor einem Sonnenstich ☀️ Hier sind 5 Tipps, um sicherzustellen, dass

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Grillen, Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit

Hoch die Hände, Wochenende!

🔥 Grill-Tipps und Versicherungsschutz! 🔥 Das Wetter bleibt am Wochenende stabil! Wollt ihr auch grillen? Das kann auch mal heiß hergehen, besonders wenn der Grill

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Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt

03.01.2026

Eingeschränkte Entschädigung bei bei fehlendem Kita-Platz

Eltern können bei verspäteter Kita-Platzvergabe zwar Lohnausfall geltend machen – doch der Anspruch endet mit der Bereitstellung des Platzes. Eingewöhnungszeiten werden nicht erstattet, wie ein aktuelles Urteil des Landgerichts Frankenthal zeigt.

Das Landgericht Frankenthal hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Eltern bei verspäteter Bereitstellung eines Kita-Platzes nur für den Zeitraum bis zur Platzvergabe Lohnersatz verlangen können. Die Stadt Ludwigshafen wurde zur Zahlung für den Zeitraum von Anfang März bis Mitte März 2025 verurteilt, da sie ihre Amtspflichten verletzt hatte. Für die Zeit davor und danach besteht kein Anspruch, da der gesetzliche Kita-Anspruch mit der Bereitstellung des Platzes erfüllt ist. Eine Eingewöhnungszeit wird im Sozialgesetz nicht berücksichtigt, sodass Eltern die damit verbundenen Aufwendungen selbst tragen müssen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig; eine Berufung ist möglich.