Ramsay aktuell

Bin ich ausreichend versichert?
Diese Frage sollte sich jeder einmal im Jahr stellen. Am Mittwoch war einer unserer Kollegen wieder einmal als ehrenamtlicher Feuerwehrmann die ganze Nacht beschäftigt. Aufgrund

Moin! Moin!
Gerade haben wir wieder zwei Fälle in unserem Kundenkreis gehabt, daher wollen wir das Thema nochmal ins Gedächtnis rufen. Mit dem BGH Urteil vom 20.10.2021

BGH-Urteil: Undichte Fuge im Bad
Wasserschäden, die durch eine undichte Fuge zwischen Duschwanne und Wand entstehen, sind nicht durch die Leitungswasser-Versicherung abgedeckt. Daher muss die Gebäudeversicherung nicht für den Schaden

Windschutzscheibe kaputt? WinTec hilfT!
Wer kennt es nicht? Steinschlag, Scheibe beschädigt, oder gar gerissen. Es muss nicht immer der große Autoglaser aus der Werbung sein, wir haben für Sie

Reifenwechsel = Versicherungswechsel !
Der Booster für Ihre KFZ Versicherung ! Bis zum 30.11. heißt es wieder Preise vergleichen und Beiträge sparen.Sprechen Sie uns gerne an, kostenlos und unverbindlich.Mit

angeheuert auf dem Ramsay Kutter 🙂
Moin zusammen! Ich bin der Neue! Die gute Ute hat Ihren wohlverdienten Ruhestand angetreten, dass bedeutet aber nicht, das Ihre Arbeit wegfällt. Getreu dem Motto:
Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt
Rechte von Kunden beim Umtausch
Ob im Laden oder online gekauft: Beim Umtausch von Weihnachtsgeschenken gelten unterschiedliche Regeln.
Darauf weist die Stiftung Warentest hin. Nach den Feiertagen stellt sich für viele die Frage: Was tun, wenn ein Geschenk nicht gefällt? Im stationären Handel gibt es kein gesetzliches Umtauschrecht – es sei denn, die Ware ist defekt. Hier entscheiden die Händler selbst, ob sie aus Kulanz Umtausch oder Rückgabe ermöglichen. Besonders in der Vorweihnachtszeit werben manche Geschäfte mit großzügigen Umtauschfristen; an diese freiwilligen Zusagen sind sie dann auch gebunden.
Anders sieht es bei Online-Käufen aus: Hier haben Verbraucher fast immer ein 14-tägiges Widerrufsrecht, das ohne Angabe von Gründen genutzt werden kann. Voraussetzung ist lediglich, dass die Ware zurückgesendet wird. Viele Onlinehändler verlängern diese Frist über die Feiertage hinaus – etwa bis Mitte oder Ende Januar. Wichtig: Der Widerruf muss dem Händler innerhalb der Frist mitgeteilt werden, etwa per E-Mail oder Telefon. Ab Mitte 2026 soll eine „Widerrufsfunktion per Klick“ die Rückgabe noch einfacher machen.
Ausnahmen gelten für Privatkäufe (z. B. bei Kleinanzeigen) sowie für bestimmte Produkte wie frische Lebensmittel, Hygieneartikel oder personalisierte Waren. Die Rücksendekosten trägt grundsätzlich der Kunde, doch viele Händler übernehmen diese freiwillig.
Bei verspäteten Lieferungen gibt es zwar kein Schmerzensgeld, aber das Widerrufsrecht bleibt bestehen. Wer die Ware nicht mehr benötigt, kann sie zurückschicken. Prüfen Sie also vor dem Umtausch, ob es sich um einen Online- oder Ladeneinkauf handelt, und achten Sie auf die Fristen.