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Regen kann das Jahr 2024 wirklich gut!
Und schon wieder regnet es … Tipss zum Schutz des Zuhauses: Extreme Wetterereignisse können verheerende Schäden an Wohngebäuden verursachen. Eine Elementarversicherung bietet hier entscheidenden

PYROsmart
Na, wer bist denn Du? Nummer 5 lebt oder WALL-E? Nein, ich heiße PYROsmart FS pro und bin ein innovatives Brandfrüherkennungssystem. Mit modernster Infrarottechnik

Alltagstipps für Regentage
Alltagstipps für Regentage Für euch getestet von unserem Olaf: Der Schirm funktioniert tatsächlich auch bei Regen! Alltagstipps für Regentage Regen kann uns manchmal vor Herausforderungen

🌸 Schönen Start ins Pfingstwochenende, Ihr Lieben! 🌸
Das lange Wochenende ist da und viele von euch nutzen die Zeit, um zu verreisen. Egal, ob ihr einen Kurztrip ans Meer plant oder die

Sonnenschutz
🌞 Unsere Regenschirme bieten auch einen hervorragenden Sonnenschutz! Getestet an unserem Björn! DENN: Vorsicht vor einem Sonnenstich ☀️ Hier sind 5 Tipps, um sicherzustellen, dass

Hoch die Hände, Wochenende!
🔥 Grill-Tipps und Versicherungsschutz! 🔥 Das Wetter bleibt am Wochenende stabil! Wollt ihr auch grillen? Das kann auch mal heiß hergehen, besonders wenn der Grill
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Rechte von Kunden beim Umtausch
Ob im Laden oder online gekauft: Beim Umtausch von Weihnachtsgeschenken gelten unterschiedliche Regeln.
Darauf weist die Stiftung Warentest hin. Nach den Feiertagen stellt sich für viele die Frage: Was tun, wenn ein Geschenk nicht gefällt? Im stationären Handel gibt es kein gesetzliches Umtauschrecht – es sei denn, die Ware ist defekt. Hier entscheiden die Händler selbst, ob sie aus Kulanz Umtausch oder Rückgabe ermöglichen. Besonders in der Vorweihnachtszeit werben manche Geschäfte mit großzügigen Umtauschfristen; an diese freiwilligen Zusagen sind sie dann auch gebunden.
Anders sieht es bei Online-Käufen aus: Hier haben Verbraucher fast immer ein 14-tägiges Widerrufsrecht, das ohne Angabe von Gründen genutzt werden kann. Voraussetzung ist lediglich, dass die Ware zurückgesendet wird. Viele Onlinehändler verlängern diese Frist über die Feiertage hinaus – etwa bis Mitte oder Ende Januar. Wichtig: Der Widerruf muss dem Händler innerhalb der Frist mitgeteilt werden, etwa per E-Mail oder Telefon. Ab Mitte 2026 soll eine „Widerrufsfunktion per Klick“ die Rückgabe noch einfacher machen.
Ausnahmen gelten für Privatkäufe (z. B. bei Kleinanzeigen) sowie für bestimmte Produkte wie frische Lebensmittel, Hygieneartikel oder personalisierte Waren. Die Rücksendekosten trägt grundsätzlich der Kunde, doch viele Händler übernehmen diese freiwillig.
Bei verspäteten Lieferungen gibt es zwar kein Schmerzensgeld, aber das Widerrufsrecht bleibt bestehen. Wer die Ware nicht mehr benötigt, kann sie zurückschicken. Prüfen Sie also vor dem Umtausch, ob es sich um einen Online- oder Ladeneinkauf handelt, und achten Sie auf die Fristen.