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Regen kann das Jahr 2024 wirklich gut!
Und schon wieder regnet es … Tipss zum Schutz des Zuhauses: Extreme Wetterereignisse können verheerende Schäden an Wohngebäuden verursachen. Eine Elementarversicherung bietet hier entscheidenden

PYROsmart
Na, wer bist denn Du? Nummer 5 lebt oder WALL-E? Nein, ich heiße PYROsmart FS pro und bin ein innovatives Brandfrüherkennungssystem. Mit modernster Infrarottechnik

Alltagstipps für Regentage
Alltagstipps für Regentage Für euch getestet von unserem Olaf: Der Schirm funktioniert tatsächlich auch bei Regen! Alltagstipps für Regentage Regen kann uns manchmal vor Herausforderungen

🌸 Schönen Start ins Pfingstwochenende, Ihr Lieben! 🌸
Das lange Wochenende ist da und viele von euch nutzen die Zeit, um zu verreisen. Egal, ob ihr einen Kurztrip ans Meer plant oder die

Sonnenschutz
🌞 Unsere Regenschirme bieten auch einen hervorragenden Sonnenschutz! Getestet an unserem Björn! DENN: Vorsicht vor einem Sonnenstich ☀️ Hier sind 5 Tipps, um sicherzustellen, dass

Hoch die Hände, Wochenende!
🔥 Grill-Tipps und Versicherungsschutz! 🔥 Das Wetter bleibt am Wochenende stabil! Wollt ihr auch grillen? Das kann auch mal heiß hergehen, besonders wenn der Grill
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Familienversicherung: Kein Anspruch bei kurzzeitigem Bezug einer Teilrente
Wer als Ehepartner nur für wenige Monate eine Teilrente bezieht und dadurch die Einkommensgrenze unterschreitet, hat keinen Anspruch auf beitragsfreie Familienversicherung.
Entsprechend urteilte das Bundessozialgericht und bestätigte damit die aktuelle Rechtslage. Demnach können Ehepartner nicht über die Familienversicherung mitversichert werden, wenn sie ihre Altersrente nur kurzzeitig als Teilrente beziehen und dadurch die Einkommensgrenze unterschreiten.
Die beitragsfreie Familienversicherung setzt voraus, dass das Einkommen des Familienangehörigen „regelmäßig im Monat“ unter einem bestimmten Grenzbetrag liegt. Bei Rentnern muss diese Einkommenssituation eine gewisse Stetigkeit aufweisen – was bei einem nur wenige Monate dauernden Teilrentenbezug nicht der Fall ist. Die Krankenkasse hat bei der Prognose der Einkommensentwicklung einen Zeitraum von in der Regel zwölf Monaten zugrunde zu legen.
Ab dem 1. Januar 2026 ist der Zugang zur Familienversicherung für Rentner, die eine Teilrente beziehen, generell ausgeschlossen – unabhängig von der Dauer des Bezugs. Der Gesetzgeber begründet dies mit dem „Schutz der Solidargemeinschaft“. Betroffen sind Ehegatten und Lebenspartner, die zuletzt vor Inanspruchnahme der Teilrente nicht gesetzlich krankenversichert waren.