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14.04.2024

Zukunft der Steuerklassen III und V offen

Über Details zur geplanten Abschaffung der Steuerklassen III und V kann die Bundesregierung derzeit noch keine Angaben machen. 

Die regierungsinternen Beratungen zur Umsetzung des Auftrags aus dem Koalitionsvertrag zur Überführung der Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren dauerten an, so die Regierung. Aussagen über die Aufnahme in ein Gesetzgebungsverfahren, das Inkrafttreten sowie mögliche finanzielle Auswirkungen könnten aus diesem Grund aktuell nicht gemacht werden. Das Ehegatten-Splitting an sich werde durch das Faktorverfahren in Steuerklasse IV anstelle der Steuerklassenkombination III/V „nicht berührt“, erklärt die Bundesregierung. Sie führt weiter aus: „Im Faktorverfahren wird die Steuerbelastung anders und gerechter auf die Eheleute, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner verteilt.