MIT DER RAMSAY ASSEKURANZMAKLER GMBH RUNDUM GUT VERSICHERT.
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Bauwesen
Bauleistungsversicherung
Extreme Unwetter, Überschwemmungen, Vandalismus, Ungeschicklichkeit – jedes Gebäude kann davon betroffen sein. Gerade Schäden am Rohbau wirken sich verheerend aus. Denn sie bringen nicht nur Ihren Zeitplan in Verzug, sondern belasten durch den Mehraufwand auch Ihre Finanzierung erheblich!
Für wen ist die Versicherung?
Empfehlenswert für alle Bauherren oder Bauträger / Bauunternehmer
Was ist versichert?
Versichert sind alle Lieferungen und Leistungen für den Neu- oder Umbau des im Versicherungsschein bezeichneten Gebäudes.
Drohnen
Lange Zeit flogen Drohnen in einer gesetzlichen Grauzone. Mittlerweile gelten bundeseinheitliche Regeln für die unbemannte Luftfahrt und damit auch für die Haftung, wenn einmal eine Drohne Schaden anrichtet. Denn die Zahl der Drohnen nimmt stark zu und damit die Gefahr von Kollisionen, Abstürzen oder Unfällen.
Grundsätzlich lassen sich Drohnen in drei Kategorien unterteilen: Bis 250 Gramm, bis fünf Kilogramm und Drohnen über fünf Kilogramm. Während für die leichten Exemplare kaum Regeln gelten (kein Flug außerhalb der Sichtweite und höher als 100 Meter), müssen alle Drohnen ab 250 Gramm mit Name und Anschrift des Besitzers gekennzeichnet sein.
Für Drohnen ab zwei Kilogramm muss eine gültige Pilotenlizenz oder eine Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle (auch online möglich) oder eine Bescheinigung nach Einweisung durch einen Luftsportverein (gilt nur für Flugmodelle) nachgewiesen werden.
Drohnen mit einem Gewicht über fünf Kilogramm dürfen nur noch mit Erlaubnis geflogen werden.
Zum Versicherungsschutz für Drohnen aller Art beraten wir Sie gerne. Weitere Informationen zu den rechtlichen Anforderungen gibt es unter www.bmvi.de/drohnen.
Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie hier
Mofa - Roller - eScooter - E-Bike<25 & Co.
Elektrisch unterstütztes Radeln erfreut sich wachsender Beliebtheit. Doch mit der Zahl der Räder steigt auch die Unfallhäufigkeit und Diebstahlrate der teuren Räder. Als Besitzer eines E-Bike sollten Sie also auf die richtige Versicherung des guten Stücks achten.
Dabei gibt es gar nicht "das" E-Bike: Der Begriff ist nämlich rechtlich nicht festgeschrieben und es fallen nach Angaben des ADFC mindestens drei Kategorien von Elektrorädern darunter:
Pedelecs 25 (unterstützen bis 25 km/h)
- max. 250 Watt Motorleistung
- kein Mindestalter
- kein Führerschein
- keine Helmpflicht
- keine zusätzliche Versicherung – wenn in Privathaftplicht enthalten
- Radwegnutzung erlaubt
S-Pedelecs (unterstützen bis 45 km/h)
- gelten als Kraftfahrzeuge
- keine Radwegnutzung
- Mindestalter 16 Jahre
- Führerschein der Klasse AM
- Versicherungspflicht und Kennzeichen
- Helmpflicht
Elektro-Mofas (bis 25 km/h)
- max. 500 Watt Motorleistung
- Radwegnutzung erlaubt, wenn „Mofas frei“
- 15 Jahre und Mofa-Führerschein
- keine Helmpflicht
Da sich die elektrisch unterstützten Räder allein schon bei der Höchstgeschwindigkeit oder Helmpflicht unterscheiden, gelten auch verschiedene Versicherungstarife.
Sie sollten sich daher besser schon vor der Anschaffung eines E-Bike informieren, ob Sie das Fahrzeug überhaupt bewegen dürfen.
Bei der Wahl der richtigen Versicherung beraten wir Sie gern. Denn hier geht es nicht nur darum, dass Sie im Falle eines Unfalls selbst geschützt sind. Falls Sie jemanden schädigen, können ohne den richtigen Versicherungsschutz hohe Folgekosten auf Sie zukommen.
Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie hier
Hausrat
So versichern Sie Ihren Alltag
„Was kann mir denn schon in den eigenen vier Wänden passieren?" Wer so denkt, handelt grob fahrlässig. Die Kriminalitätsstatistik ermittelt jährlich in etwa eine Zahl von rund 430.000 Einbrüchen, davon rund 215.000 in Wohnungen, Boden- und Kellerräumen. Betroffen sind dabei nicht nur teure Villen oder einsam gelegene Landhäuser, sondern oft durchschnittliche Einfamilien- und Reihenhäuser oder Wohnungen in Mehrfamilienhäusern. Wer sich nicht schützt, ist selbst schuld.
Einrichtung, Fernseher, Stereo-Anlage, Bekleidung, Porzellan, Foto-Ausrüstung und anderer Hausrat belaufen sich im Durchschnitt auf eine Summe von zwei bis drei Jahres-Nettogehältern. Der Verlust ist nicht einfach so wegzustecken. Nicht nur ein Einbruch kann Sie teuer zu stehen kommen, sondern auch die Folgen durch Brand, Blitzschlag, Gasexplosion, Wasserrohrbruch, defekt gewordene Schläuche an Wasch- oder Spülmaschinen und Sturm- oder Hagelschäden.
Schnell sind Werte verloren, für die lange Jahre gespart und gearbeitet wurde. Ganz zu schweigen von Erinnerungen, die mit manchem Stück verbunden sind. Den ideellen Wert kann die Hausratversicherung zwar nicht ersetzen, aber sie federt den materiellen Schaden ab.
Bei einer ausreichend hohen Versicherungssumme wird Ihr gesamter Hausrat im Versicherungsfall zum Neuwert ersetzt.
Als Richtschnur wird eine Versicherungssumme von 650 € pro Quadratmeter Wohnfläche bei Durchschnittshaushalten empfohlen. Kosten, die durch die Unbewohnbarkeit der Wohnung nach einem Schaden entstehen, übernimmt ebenfalls die Hausratversicherung, z. B. wenn Sie mit Ihrer Familie vorübergehend in ein Hotel oder eine Pension ausweichen müssen.
Selbst auf Urlaubsreisen springt die Hausratversicherung unter bestimmten Voraussetzungen ein.
Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie hier
Jagdhaftpflichtversicherung
Nach dem Bundesjagdgesetz ist jeder Jäger dazu verpflichtet, bei der Lösung des Jagdscheines
nachzuweisen, dass er die gesetzlich vorgeschriebene Jagdhaftpflicht-Versicherung abgeschlossen
hat.
Die Gefahr, bei der Jagd unabsichtlich einen Schaden anzurichten, ist immer gegeben. Und gerade
dann, wenn Personen geschädigt werden, können extrem hohe Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen.
Für wen ist die Versicherung?
Für alle Personen, die nach bestandener Jägerprüfung einen Jagdschein erwerben möchten.
Was ist versichert?
Die gesetzliche Haftpfl icht des Versicherungsnehmers als Jäger, Jagdpächter, Jagdherr bzw. Förster, Forstbeamter, Forstaufseher, Berufsjäger, Jagdaufseher und Falkner soweit es sich um eine unmittelbar oder mittelbar mit der Jagd in Verbindung stehende Tätigkeit oder Unterlassung handelt.
KFZ-Versicherung
Jeder Autofahrer muss sein Auto versichern. Daran führt kein Weg vorbei.
An hohen Prämien schon.
Dabei muss man als Versicherter aber auch den Versicherungsumfang im Auge behalten.
Denn nicht immer ist billig auch preiswert. Wir wissen, welche Versicherung schnell für einen Schaden gerade steht und helfen bei der Abwicklung im Schadensfall.
Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie hier
Kfz-Haftpflichtversicherung
Sie gehört zum Auto wie Räder und Motor: Ohne Kfz-Haftpflichtversicherung geht es nicht. Denn die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung und für jeden Kfz-Halter gesetzlich vorgeschrieben. Ein Verstoß gegen die Versicherungspflicht ist strafbar.
Nur die Kfz-Haftpflichtversicherung garantiert im Falle eines Unfalles den Schadenersatz für das Unfallopfer. Und sie garantiert dem Schadenersatzpflichtigen, dass er durch die Ersatzleistung nicht an den Rand des finanziellen Ruins gerät. Denn wer einen Schaden verursacht, der haftet laut Gesetz für die Folgen: In unbegrenzter Höhe, mit vorhandenem und zukünftigem Vermögen.
Der Versicherungsbeitrag richtet sich nach dem Fahrzeugtyp, der Fahrzeugnutzung (z. B. KM-Leistung pro Jahr, Fahreralter, Beamte) und dem Schadenfreiheitsrabatt (ergibt sich aus den schadenfreien Jahren). Je länger die Schadenfreiheit , desto höher der Schadenfreiheitsrabatt.
Kasko-Versicherung
Achten Sie auf den Abschluss einer Kaskoversicherung für Ihr Fahrzeug. Denn dann sind nicht nur fremde Schäden - durch die Kfz-Haftpflichtversicherung - sondern auch Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug abgedeckt.
Beim Kaskoschutz unterscheiden die Versicherer zwischen Teilkasko- und Vollkaskoversicherung.
Die Teilkaskoversicherung ist vor allem für ältere Fahrzeuge mit geringerem Wiederbeschaffungswert sinnvoll. Sie leistet Ersatz bei Schäden durch Feuer, Schmorbrände, Kabelbrände, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Hagel, Diebstahl oder Glasbruch. Auch bei Unfällen und Beschädigungen durch Haarwild springt die Teilkaskoversicherung ein. Je nach Alter und Zustand des Fahrzeugs kann der Halter eine Selbstbeteiligung pro Schadenfall vereinbaren und so bei den Prämien sparen.
Die Vollkaskoversicherung empfiehlt sich für Neuwagen oder neuwertige Fahrzeuge. Sie bietet neben dem Schutz der Teilkaskoversicherung auch bei selbstverschuldeten Unfallschäden am eigenen Auto und bei Schäden durch höhere Gewalt umfassenden Versicherungsschutz. Auch mutwillige Beschädigungen des Fahrzeugs durch Dritte sind eingeschlossen.
Genießen Sie einen hohen Schadenfreiheitsrabatt, gilt beim Abschluss einer Kaskoversicherung: Eine Vollkaskoversicherung mit hoher Selbstbeteiligung schützt besser als nur eine Teilkaskoversicherung. Und der Beitrag für den Vollkaskoschutz ist dann nur unerheblich höher als der Beitrag für eine Teilkaskoversicherung. Denn beim erstmaligen Abschluss einer Vollkaskoversicherung gilt der Schadenfreiheitsrabatt der Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Beitragshöhe zur Vollkaskoversicherung hängt neben dem Schadenfreiheitsrabatt davon ab, welche Selbstbeteiligung im Schadensfall der Versicherungsnehmer wählt.
Haftpflicht- und Kaskoversicherung können außerdem mit Insassenunfallversicherung und einem Autoschutzbrief kombiniert und vervollständigt werden. Ebenfalls empfehlenswert: Der Abschluss einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung. Sie schützt bei Streitigkeiten und trägt eventuelle Anwaltskosten.
Öltankhaftpflichtversicherung
Als Betreiber von Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen tragen Sie die Verantwortung, wenn es durch den Austritt dieser Stoffe zu einer Verunreinigung von Gewässern kommt. Heizöltanks sind sicher die verbreitetsten Anlagen. Auslaufendes Öl kann Millionen von Litern Grundwasser verseuchen.
Für wen ist die Versicherung?
Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung ist für Hauseigentümer und Hausmieter die über einen Öltank verfügen gedacht. Denn sollte aus irgendeinem Grund Öl austreten und anderen einen Schaden zufügen (z.B. durch Verseuchung des Grundwassers), so haften Sie als Eigentümer oder Hausmieter.
Was ist versichert?
Grundsätzlich sind alle Personen- und Sachschäden die durch das Auslaufen fahrlässig einem Dritten zugefügt werden, versichert. Zunächst prüft die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sie wehrt unberechtigte Forderungen ab. Sämtliche Kosten bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen. Dies trifft auch auf Kosten zu, die anfallen, um eine Verunreinigung von Gewässern zu verhindern oder einzudämmen (Rettungskosten).
Private Haftpflichtversicherung
Eine private Haftpflichtversicherung ist für Sie und Ihre Familie besonders wichtig, da sie vor den Unwägbarkeiten im Alltag schützt.
Die Haftpflichtversicherung stellt die versicherten Personen von Schadenersatzansprüchen frei, wenn Sie durch einen dummen Zufall, ein Missgeschick oder fahrlässig einen Schaden verursacht haben.
Mit speziellen Haftpflichtversicherungen von der Tierhalter-Haftpflichtversicherung über die Hausbesitzer-Haftpflichtversicherung bis zur Sportboot-Versicherung kann nahezu jeder denkbare Haftpflichtschaden versichert werden.
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Rechtsschutz
Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe
Um seine Ansprüche vor Gericht durchzusetzen, bedarf es häufig anwaltlicher Hilfe. Das kann teuer werden und an diesem Punkt verzichten viele lieber auf ihr Recht.
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Anwaltskosten. Die Liste der Rechtsschutzversicherungen ist so lang wie die Liste denkbarer Streitigkeiten.
Ob Familien-, Verkehrs- , Arbeits- oder Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz, wir prüfen Ihren Bedarf und stellen ein optimales Paket zusammen.
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Reiseversicherung
Wenn einer eine Reise tut, dann kann er nicht nur viel erleben, es kann ihm auch viel passieren. Zum gelungenen Urlaub oder Auslandsaufenthalt gehören daher einige wichtige Versicherungen.
In keinem Reisegepäck sollte die Auslandsreisekrankenversicherung fehlen. Denn der Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung fährt in den meisten Fällen nicht mit in den Urlaub. Ein Auslandsreisekrankenschein gilt nur in den EU-Ländern und in Ländern, die mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen haben. Aber auch wer in diesen Ländern zum Arzt geht, wird in der Regel sofort zur Kasse gebeten. Häufig erstatten die Krankenkassen daheim dann nur einen Teil der Rechnung. Hier hilft die zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung, die auch für Privatpatienten sinnvoll sein kann, wenn beispielsweise im Versicherungsvertrag kein Rücktransport im Krankheitsfall geregelt ist.
Ebenso wenig wie auf die Krankenversicherung sollten Sie auf eine Reiserücktrittskostenversicherung verzichten. Sie erstattet die Stornokosten, wenn Sie den Urlaub aus unvorhergesehenen Gründen nicht antreten können. Denn immer mal kann es passieren, dass die Kinder vor dem Urlaub krank werden, ein Trauerfall eintritt oder ein Arbeitsplatzwechsel die Urlaubsreise verhindert. Die entgangene Urlaubsfreude ersetzt die Versicherung zwar nicht, aber immerhin die materiellen Verluste. Übrigens: Die Versicherungspakete der Reiseveranstalter sind häufig teuer. Ihr Makler hält garantiert eine preiswertere Variante für Sie bereit.
Eine Reisegepäckversicherung gehört i.d.R. nicht zu den unbedingt empfohlenen Versicherungen. Je nach den Umständen und Umfang Ihrer Reise sowie dem dafür vorgesehenen Reisegepäck kann jedoch eine solche Versicherung im Einzelfall sinnvoll sein.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen und zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile, insbesondere auch die Grenzen einer solchen Versicherung auf. Anschließend können Sie in Ruhe abwägen und entscheiden, ob diese Versicherung für Sie dazu beitragen kann, dass Sie entspannter auf die Reise gehen können.
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Tierhalterhaftpflichtversicherung
jeder Tierhalter kann auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden, sobald sein Tier einen Dritten schädigt. Und zwar ohne, dass es darauf ankommt, ob ihn ein Verschulden trifft (§ 833 BGB)! Gerade bei Personenschäden können extreme Kosten auf Sie zukommen. Aber auch Sachschäden können schnell die eigenen finanziellen Möglichkeiten übersteigen!
Für wen ist die Versicherung?
Ein „Muss“ für jeden Hundebesitzer oder Pferdebesitzer!
Was ist versichert?
Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter von Hunden oder Pferden zu privaten Zwecken. Der Versicherungsschutz besteht nur für die im Vertrag bezeichneten Tiere.
Unfallversicherung
Alle vier Sekunden ereignet sich in Deutschland ein Unfall.
Schön, wenn man die Folgen zumindest finanziell abfedern kann.
Über eine Unfallversicherung können Sie Invaliditätsleistung, Krankenhaustagegeld, kosmetische Operationen nach einem Unfall, Kurkostenbeihilfe oder Bergungskosten abdecken.
Je nach Beitragshöhe und Versicherungsumfang sind natürlich auch weitere Risiken versicherbar.
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Wohngebäudeversicherung
Ein Haus gebaut, ein Kind gezeugt, einen Baum gepflanzt. Wer soweit gekommen ist, der will sich sein kleines Glück nicht nehmen lassen.
Doch was passiert, wenn buchstäblich aus heiterem Himmel ein Sturm oder Hagelschlag, ein plötzlich ausbrechendes Feuer oder ein Wasserrohrbruch das Eigenheim zerstört?
Um dem finanziellen Ruin des Eigentümers vorzubeugen, gehört für Eigenheimbesitzer eine Wohngebäudeversicherung zum absoluten „Muss".
Und für die Einrichtung kommt im Schadensfall die Hausratversicherung auf.
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Yacht- und Sportbootversicherung
Wer zum ersten mal ein Boot steuert, stellt schnell fest: Ein Boot hat keine Bremse. Anders als beim PKW lassen sich daher manche gefährliche Situationen einfach nicht mehr verhindern. Jedes Jahr ereignen sich auf dem Gebiet der Europäischen Union knapp 50.000 Unfälle im Zusammenhang mit Wassersport – teilweise mit verheerendem Ausgang. Es wundert daher nicht, dass die Wassersporthaftpflicht u. a. in den Niederlanden, Italien, Spanien und der Schweiz eine Pflichtversicherung ist. Wer auf diesen Versicherungsschutz verzichtet, setzt seine Existenz aufs Spiel! Auch eigene Schäden am Boot können schnell sehr kostspielig werden. Für solche Fälle bietet die Wassersportkaskoversicherung einen umfangreichen Schutz – ganz ähnlich wie beim PKW. Sorgen Sie vor!
Für wen ist die Versicherung?
Ein absolutes „Muss“ für jeden, der ein Segel- oder Motorboot besitzt.
Was ist versichert?
Grundsätzlich alle Sach-, Personen-, und Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person einem Dritten fahrlässig zugefügt hat.