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11.07.2025

Rechtzeitig zum Boarding am Flugzeug sein

Ist das Boarding noch nicht abgeschlossen und sind die Türen des Flugzeuges noch geöffnet, besteht eine Mitnahmeverpflichtung der Fluggesellschaft.

Entsprechend urteilte das Landgericht Frankfurt. Auf den Boarding-Pässen war angegeben, das Gate schließe 20 Minuten vor Abflug. Planmäßige Abflugzeit war 17:35 Uhr. Das Gate wurde um 17:15 Uhr geschlossen. Die Reisenden kamen kurz danach an, ein Mitarbeiter der Fluggesellschaft verweigerte ihnen ein Einsteigen, obwohl das Flugzeug noch am Flugsteig stand und sich andere Passagiere hinter der Boarding-Pass-Kontrolle vor dem Einstieg in die Maschine befanden. 

Das Gericht gab den Reisenden Recht: Von einem Fluggast sei grundsätzlich zu erwarten, dass er sich zu der auf der Bordkarte angegebene Zeit in unmittelbarer Nähe des Flugsteiges aufhält (…)“. Verzögere sich der Abflug, sei jedoch auf zu spät zum Boarding erscheinende Fluggäste Rücksicht zu nehmen. Ist das Boarding noch nicht abgeschlossen und sind die Türen des Flugzeuges noch geöffnet, besteht eine Mitnahmeverpflichtung der Fluggesellschaft. Gleiches gilt, wenn der Vorfeldbus, der die Fluggäste zum Flugzeug bringen soll, noch nicht abgefahren ist.