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Bin ich ausreichend versichert?

Diese Frage sollte sich jeder einmal im Jahr stellen. Am Mittwoch war einer unserer Kollegen wieder einmal als ehrenamtlicher Feuerwehrmann die ganze Nacht beschäftigt. Aufgrund

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Gerade haben wir wieder zwei Fälle in unserem Kundenkreis gehabt, daher wollen wir das Thema nochmal ins Gedächtnis rufen. Mit dem BGH Urteil vom 20.10.2021

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17.09.2023

Blick auf die Rückfahrkamera reicht nicht

Wer mit seinem Fahrzeug rückwärts fährt, muss auf andere Verkehrsteilnehmer ganz besonders achten. Auf die Rückfahrkamera allein darf man sich nicht verlassen.

Rückwärtsfahren erfordert mehr als nur auf die Kamera zu vertrauen. So urteilte das Landgericht Lübeck. Auf einem belebten Supermarktparkplatz kollidieren zwei Autofahrer, als einer rückwärts ausparkt und dabei auf seine Rückfahrkamera vertraut. Der andere Fahrer, der geradeaus unterwegs war, beschuldigte ihn des plötzlichen Ausparkens und der Kollision. 

Im Ergebnis trifft beide Fahrer eine Schuld. Der Geradeausfahrende war zu schnell und nicht bremsbereit, der Ausparkende hatte nicht die ganze Zeit über die Schulter nach hinten geschaut, ihn trifft die größere Schuld und er muss 2/3 des Schadens tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.