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17.10.2026

Leitfaden zeigt Schutzmaßnahmen gegen Starkregen an Gebäuden

Starkregen kann Gebäude auch abseits von Flüssen überfluten und erhebliche Schäden verursachen. Ein neuer Leitfaden des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung zeigt Eigentümerinnen und Eigentümern, wie sie Schwachstellen erkennen und Grundstücke sowie Häuser schützen können.

Bei Starkregen kann Wasser von Straßen, Hängen oder benachbarten Flächen auf ein Grundstück strömen. Es kann durch Kellerfenster und Lichtschächte eindringen oder über tieferliegende Abwasseranschlüsse aus der Kanalisation zurück ins Gebäude gelangen. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hat deshalb den Leitfaden „Starkregen – Objektschutz und bauliche Vorsorge“ neu aufgelegt.

Die Publikation richtet sich insbesondere an Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden. Checklisten helfen dabei, mögliche Schwachstellen zu prüfen. Dazu gehören tiefliegende Eingänge und Kellerfenster, fehlende Sicherungen gegen Rückstau sowie eine ungünstige Geländeneigung, durch die Regenwasser auf das Gebäude zufließen kann.

Als Schutzmaßnahmen kommen unter anderem Aufkantungen an Lichtschächten und Kellerabgängen, Bodenschwellen oder Mulden zur Ableitung von Wasser sowie entsiegelte Flächen infrage. Rückstausicherungen können verhindern, dass Abwasser durch tieferliegende Anschlüsse in das Gebäude gelangt. Ihre Wirksamkeit hängt unter anderem von der baulichen Situation, dem Gelände und dem Untergrund ab. Maßnahmen dürfen dabei keine zusätzliche Gefahr für Nachbargrundstücke schaffen.

Auch die regelmäßige Wartung ist wichtig. Rückstausicherungen und Dachentwässerungen sollten überprüft werden. Wertvolle Gegenstände und elektrische Geräte sollten möglichst nicht in gefährdeten Kellerräumen gelagert werden. Da bei Starkregen oft nur wenig Zeit zum Reagieren bleibt, müssen Schutzmaßnahmen möglichst dauerhaft und auch in Abwesenheit der Bewohnerinnen und Bewohner wirksam sein.

Für die Absicherung von Wohngebäuden ist außerdem der Versicherungsschutz relevant. Schäden durch Überschwemmung infolge von Starkregen sind in der gewöhnlichen Wohngebäude- oder Hausratversicherung häufig nicht automatisch abgedeckt. Dafür kann eine Elementarschadenversicherung erforderlich sein. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten prüfen, welche Naturgefahren ihr Vertrag umfasst, welche Selbstbehalte gelten und ob besondere Vorgaben zur Schadenverhütung bestehen. Wir beraten Sie dazu gerne.