Ramsay aktuell

Unser Crewmitglied geht von Bord

Ute Eiserbeck verlässt unsere Mannschaft und quittiert ihren aktiven Dienst. In der Schadensabwicklung war Sie unser Fels in der Brandung und  hat so manchen Schadensfall

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Vielleicht unwahrscheinlich?

Die Presse überschlägt sich derzeit mit der Berichterstattung zu Überschwemmungsschäden, die regional ein katastrophales Ausmaß annehmen ! Menschen verlieren ihren Wohnsitz, Häuser stürzen ein oder

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Tag der Versicherung

Und wir helfen natürlich auch, wenn es darauf ankommt. Egal ob Sie einen Schadensfall oder einfach eine Frage haben. Wir sind für Sie da!

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Ramsay goes social

Willkommen bei der Ramsay Assekuranzmakler GmbH digital. Der Einstieg in die sozialen Medien ist geschafft, jede Menge News, Beiträge und Wissenswertes rund um den Versicherungsmarkt

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Digitale Mehrwerte

Wir schaffen Mehrwerte für unsere Kunden. Auf unserer Website jetzt im Kundenportal registrieren und die eigenen Verträge jederzeit digital im Blick behalten. www.ramsay.de

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15.09.2025

Bahnverspätung einkalkulieren

Wer eine Reise mit dem Baustein „Rail&Fly“ bucht, sollte Bahnverspätungen mit einkalkulieren.

Das musste Reisende nun erfahren, die einen Flug verpassten. Sie hatten knapp zweieinhalb Stunden zwischen Zugankunft und Abflug eingeplant, der Reiseveranstalter hatte aber dazu geraten, vier Stunden vorher am Flughafen einzutreffen. Auch das Landgericht Koblenz wertete das Verhalten der Reisenden als grob fahrlässig. Verspätungen der Bahn müsse man einkalkulieren. Zwar sei die Bahnanreise zum Flughafen mit dem Rail&Fly-Ticket als Bestandteil der Reiseleistung anzusehen, allerdings habe der Kläger das Nichterreichen des Fluges selbst verursacht.