Ramsay aktuell

Unser Crewmitglied geht von Bord
Ute Eiserbeck verlässt unsere Mannschaft und quittiert ihren aktiven Dienst. In der Schadensabwicklung war Sie unser Fels in der Brandung und hat so manchen Schadensfall

Vielleicht unwahrscheinlich?
Die Presse überschlägt sich derzeit mit der Berichterstattung zu Überschwemmungsschäden, die regional ein katastrophales Ausmaß annehmen ! Menschen verlieren ihren Wohnsitz, Häuser stürzen ein oder

Tag der Versicherung
Und wir helfen natürlich auch, wenn es darauf ankommt. Egal ob Sie einen Schadensfall oder einfach eine Frage haben. Wir sind für Sie da!

Schaustellerkonzepte zu Sonderkonditionen!
Jetzt neu verhandelte Sonderkonditionen für Schausteller nutzen! www.ramsay.de/schausteller

Ramsay goes social
Willkommen bei der Ramsay Assekuranzmakler GmbH digital. Der Einstieg in die sozialen Medien ist geschafft, jede Menge News, Beiträge und Wissenswertes rund um den Versicherungsmarkt

Digitale Mehrwerte
Wir schaffen Mehrwerte für unsere Kunden. Auf unserer Website jetzt im Kundenportal registrieren und die eigenen Verträge jederzeit digital im Blick behalten. www.ramsay.de
Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt
Steuerberatung soll neu geregelt werden
Die Befugnis zur Steuerberatung durch bestimmte Berufsgruppen und Verbände will das Bundesjustizministerium neu regeln.
Neben Anwältinnen und Anwälten sowie Steuerberaterinnen und -beratern, die unbeschränkt steuerlich beraten dürfen, können andere Berufsgruppen in beschränktem Umfang Hilfe in Steuersachen leisten. Diese beschränkte Befugnis will das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz neu regeln. Der Entwurf sieht vor, dass der Kreis der Verbände, die beschränkt zur steuerlichen Hilfeleistung befugt sind, erweitert wird. Künftig sollen auch Interessenvereinigungen, Verbände der freien Wohlfahrtspflege, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe und Verbände zur Förderung Belange behinderter Menschen diese Befugnis haben.
Zudem soll die unentgeltliche geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen künftig im Regelfall zulässig sein.