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Bin ich ausreichend versichert?

Diese Frage sollte sich jeder einmal im Jahr stellen. Am Mittwoch war einer unserer Kollegen wieder einmal als ehrenamtlicher Feuerwehrmann die ganze Nacht beschäftigt. Aufgrund

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Gerade haben wir wieder zwei Fälle in unserem Kundenkreis gehabt, daher wollen wir das Thema nochmal ins Gedächtnis rufen. Mit dem BGH Urteil vom 20.10.2021

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BGH-Ur­teil: Un­dich­te Fu­ge im Bad

Wasserschäden, die durch eine undichte Fuge zwischen Duschwanne und Wand entstehen, sind nicht durch die Leitungswasser-Versicherung abgedeckt. Daher muss die Gebäudeversicherung nicht für den Schaden

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20.10.2026

Behinderung eines Geschwisterkindes kann psychische Belastung älterer Kinder erhöhen

Eine Studie zu dänischen Familien zeigt, dass ältere Geschwister eines Kindes mit Behinderung häufiger psychologische Unterstützung in Anspruch nehmen. Verbesserte staatliche Leistungen für betroffene Familien konnten die Belastung offenbar deutlich verringern.

Zweitgeborene Kinder, deren jüngeres Geschwisterkind eine Behinderung hatte, suchten im Alter zwischen neun und 20 Jahren mit einer um 13 Prozent höheren Wahrscheinlichkeit psychologische Hilfe. Bei diesen Kindern stiegen außerdem die Besuche bei psychiatrischen Fachkräften um 23 Prozent und die Verschreibungen von Psychopharmaka um 18 Prozent. Die Auswirkungen zeigten sich ab einem Alter von etwa neun Jahren und verstärkten sich während der Teenagerjahre. Erstgeborene waren weniger stark betroffen, weil sie bei der Geburt des behinderten Geschwisterkindes meist älter waren.

Eine Ausweitung staatlicher Sozialleistungen für Eltern schwer kranker Kinder im Jahr 1998 ging in Dänemark mit einem Rückgang der psychologischen Hilfesuche bei Zweitgeborenen von 21 auf neun Prozent einher. Nach Angaben der Studie hat etwa jede vierzehnte dänische Familie ein Kind mit einer körperlichen Behinderung.

Für Familien können neben psychischen Belastungen auch finanzielle und organisatorische Herausforderungen entstehen. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt medizinisch notwendige Behandlungen, während die Pflegeversicherung je nach Unterstützungsbedarf Leistungen gewähren kann. Für Geschwisterkinder bestehen jedoch nicht automatisch eigene Ansprüche. Familien sollten deshalb frühzeitig prüfen, welche Beratungs-, Therapie- und Unterstützungsangebote der Kranken-, Pflege- oder Jugendhilfe infrage kommen.