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Bin ich ausreichend versichert?

Diese Frage sollte sich jeder einmal im Jahr stellen. Am Mittwoch war einer unserer Kollegen wieder einmal als ehrenamtlicher Feuerwehrmann die ganze Nacht beschäftigt. Aufgrund

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Moin! Moin!

Gerade haben wir wieder zwei Fälle in unserem Kundenkreis gehabt, daher wollen wir das Thema nochmal ins Gedächtnis rufen. Mit dem BGH Urteil vom 20.10.2021

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BGH-Ur­teil: Un­dich­te Fu­ge im Bad

Wasserschäden, die durch eine undichte Fuge zwischen Duschwanne und Wand entstehen, sind nicht durch die Leitungswasser-Versicherung abgedeckt. Daher muss die Gebäudeversicherung nicht für den Schaden

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06.01.2026

Auf UV-Schutz im Winter achten

Auch im Winter kann intensive UV-Strahlung in den Bergen zu Haut- und Augenschäden führen. Wer die Risiken kennt, kann gezielt vorbeugen und im Schadensfall auf passenden Versicherungsschutz zurückgreifen.

Wer im Winter in den Bergen unterwegs ist, sollte nicht nur an Skier oder Rodel denken, sondern auch an Sonnencreme und Sonnenbrille. In Höhenlagen und auf Schnee ist die UV-Strahlung oft so intensiv, dass sie Haut und Augen schädigen kann. Besonders bei Freizeitaktivitäten wie Skifahren oder Rodeln wird der notwendige Schutz häufig unterschätzt.

Experten empfehlen Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor (mindestens 30, besser 50 oder 50+) sowie Sonnenbrillen mit der Kennzeichnung UV400. Wer diese Vorsichtsmaßnahmen vernachlässigt, riskiert nicht nur akute Schäden wie Sonnenbrand oder Bindehautentzündungen, sondern auch langfristige Folgen wie vorzeitige Hautalterung oder Hautkrebs.

Für Betroffene ist es wichtig zu wissen, dass manche Krankenversicherungen Leistungen für die Behandlung von UV-bedingten Haut- und Augenschäden übernehmen. Auch eine private Unfallversicherung kann im Einzelfall greifen, etwa wenn es durch mangelnden Schutz zu schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommt. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen der privaten Unfallversicherung kann sich lohnen: Ein Sonnenbrand kann als Unfallursache anerkannt werden, wenn er zu erheblichen bleibenden Gesundheitsschäden führt. Man muss aber nachweisen können, dass der Sonnenbrand nicht durch vorsätzliches Verhalten verursacht wurde. 

Wir beraten Sie gerne zum Thema Zusatz- und Undallversicherungen.