Ramsay aktuell

Bin ich ausreichend versichert?

Diese Frage sollte sich jeder einmal im Jahr stellen. Am Mittwoch war einer unserer Kollegen wieder einmal als ehrenamtlicher Feuerwehrmann die ganze Nacht beschäftigt. Aufgrund

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Moin! Moin!

Gerade haben wir wieder zwei Fälle in unserem Kundenkreis gehabt, daher wollen wir das Thema nochmal ins Gedächtnis rufen. Mit dem BGH Urteil vom 20.10.2021

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BGH-Ur­teil: Un­dich­te Fu­ge im Bad

Wasserschäden, die durch eine undichte Fuge zwischen Duschwanne und Wand entstehen, sind nicht durch die Leitungswasser-Versicherung abgedeckt. Daher muss die Gebäudeversicherung nicht für den Schaden

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Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt

30.08.2025

Mit dem Heckenschnitt noch warten

Noch bis Ende September ist ein radikaler Schnitt oder die Beseitigung von Bäumen, Hecken, Gebüschen und anderen Gehölzen verboten. 

Diese Regelung gilt jährlich zwischen dem 1. März und dem 30. September, um brütende Vögel und ihren Nachwuchs zu schützen. Erlaubt sind dann lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte.

Also gilt: Der Garten muss noch etwas warten. Was nicht warten sollte, ist die Überprüfung des Versicherungsschutzes für sich und die Familie. Dabei beraten wir Sie gerne.