Ramsay aktuell

Bin ich ausreichend versichert?

Diese Frage sollte sich jeder einmal im Jahr stellen. Am Mittwoch war einer unserer Kollegen wieder einmal als ehrenamtlicher Feuerwehrmann die ganze Nacht beschäftigt. Aufgrund

Weiterlesen »

Moin! Moin!

Gerade haben wir wieder zwei Fälle in unserem Kundenkreis gehabt, daher wollen wir das Thema nochmal ins Gedächtnis rufen. Mit dem BGH Urteil vom 20.10.2021

Weiterlesen »

BGH-Ur­teil: Un­dich­te Fu­ge im Bad

Wasserschäden, die durch eine undichte Fuge zwischen Duschwanne und Wand entstehen, sind nicht durch die Leitungswasser-Versicherung abgedeckt. Daher muss die Gebäudeversicherung nicht für den Schaden

Weiterlesen »

Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt

05.05.2025

Augen auf in der Tiefgarage

Wer in einer Tiefgarage unterwegs ist, muss jederzeit mit Hindernissen rechnen und anhalten können. 

Entsprechend urteilte das Amtsgericht München in einem Fall, in dem eine Fahrerin mit ihrem Auto beim Ausparken gegen einen kniehohen Betonsockel stieß und dadurch die Beifahrertür beschädigt wurde. Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht sah das Gericht nicht, da der Betonsockel keine besondere Gefahrenquelle für Fahrzeuge in einer Parkgarage darstelle. Jeder Kraftfahrer in einer Parkgarage dürfe ohnehin nur so schnell fahren, dass er im Hinblick auf die ständig zu erwartenden Ein- und Ausparkvorgänge, aber auch wegen des dort herrschenden Fußgängerverkehrs jederzeit anhalten kann. Beim Ein- und Ausparkvorgang ist es daher jederzeit möglich anzuhalten, auszusteigen und sich zu vergewissern, wie breit die Fahrbahn oder der Parkplatz an dieser Stelle ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.