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03.11.2026

Experten bewerten Vorschläge zur Prävention und Erwerbsminderungsrente unterschiedlich

In einer öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales wurde über einen Ausbau der Gesundheitsprävention und Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente beraten. Die Sachverständigen bewerteten den Reformbedarf und mögliche Maßnahmen unterschiedlich.

Im Mittelpunkt der Anhörung stand ein Antrag zu einem stärkeren Ausbau von Prävention und Rehabilitation sowie Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente. Leitgedanke ist, gesundheitliche Einschränkungen möglichst früh zu verhindern oder zu behandeln, bevor eine dauerhafte Erwerbsminderung eintritt.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund hält den Zugang zu ihren Präventionsleistungen bereits für niedrigschwellig. Künftig sollte der Schwerpunkt aus ihrer Sicht vor allem auf Versicherten mit erhöhtem Präventionsbedarf liegen. Die Deutsche Rentenversicherung und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände sehen zudem keinen zusätzlichen individuellen Rechtsanspruch auf ein betriebliches Eingliederungsmanagement.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund und der Sozialverband Deutschland unterstützten dagegen grundsätzlich einen umfassenderen Präventionsansatz. Dabei sollten nicht nur einzelne Beschäftigte, sondern auch die Arbeitsbedingungen in den Blick genommen werden. Psychische und ergonomische Belastungen könnten durch einen umfassenden Arbeitsschutz früher erkannt und reduziert werden.

Uneinigkeit besteht auch bei der Erwerbsminderungsrente. Während Arbeitgebervertreter keinen weiteren gesetzlichen Ausbau für erforderlich halten, sehen Gewerkschaften und Sozialverbände Verbesserungsbedarf. Diskutiert wurden unter anderem geringere Abschläge, ein erleichterter Zugang für gesundheitlich beeinträchtigte Menschen kurz vor der Regelaltersgrenze sowie eine Kombination aus Teilzeitarbeit und vorgezogener Teilrente.

Ein Sachverständiger schlug vor, den Zugang für Menschen in rentennahen Jahrgängen stärker an der Altersrente für schwerbehinderte Menschen auszurichten. Dadurch könnten komplizierte Prüfungen zur täglichen Arbeitsfähigkeit teilweise ersetzt werden. Zudem wurde die Einführung einer kapitalgedeckten Ergänzung der gesetzlichen Rente als Möglichkeit zur zusätzlichen Altersvorsorge angesprochen.

Die Debatte zeigt, dass die gesetzliche Erwerbsminderungsrente und private Absicherungen unterschiedliche Risiken abdecken. Die gesetzliche Leistung knüpft grundsätzlich an die Fähigkeit an, überhaupt noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig zu sein. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung beurteilt dagegen in der Regel, ob der bisherige Beruf noch ausgeübt werden kann. Vor einem Vertragsabschluss sollten daher Leistungsbedingungen, Ausschlüsse, Gesundheitsfragen und die finanzielle Tragbarkeit sorgfältig geprüft werden. Wir beraten Sie dazu gerne.